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PSG III - Stellungnahme des Deutschen Vereins zum Gesetzentwurf der Bundesregierung eines Dritten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung (Drittes Pflegestärkungsgesetz – PSG III)

Das Präsidium des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e. V. hat die „Stellungnahme des Deutschen Vereins zum Gesetzentwurf der Bundesregierung eines Dritten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Drittes Pflegestärkungsgesetz – PSG III)“ Ende September verabschiedet.

Der Deutsche Verein befürwortet darin das Ziel, die Kommunen stärker in die Strukturen der Pflege verantwortlich einzubinden. Dies gelingt aus seiner Sicht mit den vorgeschlagenen Regelungen nur marginal. Darüber hinaus begrüßt der Deutsche Verein in seiner Stellungnahme, dass der neue Begriff der Pflegebedürftigkeit auch dem SGB XII zugrunde gelegt werden soll. Eine Anpassung der Regelungen der Hilfe zur Pflege zum 1. Januar 2017 hält er aus fachlicher Sicht für unerlässlich. Weiter meldet er Bedenken an, ob die im Entwurf gewählte Vorrang-/Nachrangregelung für das Verhältnis zwischen Pflege- und Eingliederungshilfeleistungen eine adäquate Lösung darstellen kann. Hinsichtlich des Verhältnisses zwischen Leistungen der Eingliederungshilfe und Leistungen der Hilfe zur Pflege regt der Deutsche Verein an zu prüfen, ob auf den Zeitpunkt des Eintritts der Teilhabeeinschränkung und die Regelaltersgrenze abgestellt werden kann. Eine Beschränkung der Aufwendungen der Pflegekasse für Pflegebedürftige auf die nach § 43a SGB XI-E vorgesehene Höhe von maximal 266 Euro lehnt er ausdrücklich ab.

 

 

 

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