Gemäß PSG II sind die bestehenden Qualitätsprüfungs-Richtlinien (QPR) nach § 115a Abs. 4 SGB XI unverzüglich an die seit 1. Januar 2016 geltenden Regelungen des SGB XI und nach § 115a Abs. 5 SGB XI an die nach § 115a Abs. 1 SGB XI übergeleiteten Pflege-Transparenzvereinbarungen bis zum 30. September 2016 anzupassen (s. nebenstehend verlinkten Artikel zum Beschlussverfahren). Die Anpassung der PTVS an das PSG II ist nun erfolgt und gilt ab 01.01.2017. Die PTVS ist ein Übergangsverfahren bis zur Einführung eines indikatorengestützten Verfahrens (vgl. hierzu Artikel im ALSOPFLEG). Für Mitgliedsorganisationen sind nebenstehend als Download die angepasste PTVS und eine Darstellung der BAGFW im Änderungsmodus hinterlegt.
|
Verknüpfte Artikel: Downloads:
Downloads für Mitglieder: pdf 11 08 2016 PTVS Änderungsmodus gesamt (813 KB) |