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PTV-S - Anpassung der Pflege-Transparenzvereinbarung stationär an das PSG II (Wirkung ab 01.01.2017) - Änderungsübersicht

Gemäß PSG II sind die bestehenden Qualitätsprüfungs-Richtlinien (QPR) nach § 115a Abs. 4 SGB XI unverzüglich an die seit 1. Januar 2016 geltenden Regelungen des SGB XI und nach § 115a Abs. 5 SGB XI an die nach § 115a Abs. 1 SGB XI übergeleiteten Pflege-Transparenzvereinbarungen bis zum 30. September 2016 anzupassen (s. nebenstehend verlinkten Artikel zum Beschlussverfahren).

Die Anpassung der PTVS an das PSG II ist nun erfolgt und gilt ab 01.01.2017. Die PTVS ist ein Übergangsverfahren  bis zur Einführung eines indikatorengestützten Verfahrens (vgl. hierzu Artikel im ALSOPFLEG).

Für Mitgliedsorganisationen sind nebenstehend als Download die angepasste PTVS und eine Darstellung der BAGFW im Änderungsmodus hinterlegt.  

 

 

Verknüpfte Artikel:

PTV-S - Schriftliches Beschlussverfahren zur Pflege-Transparenzvereinbarung stationär (Wirkung ab 01.01.2017)

Downloads:

 

Downloads für Mitglieder:

pdf 11 08 2016 PTVS Änderungsmodus gesamt (813 KB)

pdf 16 08 11 PTVS FINAL Gesamt ab 1 1 2017 (647 KB)

pdf 16-0920 Gesamtverband Übersicht PTVS (73 KB)

 

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