Rechenwerte in der Sozialversicherung: Die Rechengrößen in der Sozialversicherung, die ab 01.01.2015 gelten, hat der Bundesrat am 07.11.2014 verabschiedet. Die Werte ab 2016 basieren auf der am 14.10.2015 von der Bundesregierung beschlossenen "Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2016". Übersicht: http://www.krankenkassen-direkt.de/themen/thema.pl?id=430359&cb=7630637548 Der AOK Bundesverband hat die traditionelle Übersicht "Das gilt 2016" veröffentlich. Themen sind u.a.: "Wie hoch ist die Belastungsgrenze bei Zahnersatz? Wie viel zahlt die Pflegekasse? Ab welcher Höhe greift die Zuzahlungsbefreiung?" Übersicht als kompakte pdf-Datei: Das gilt 2016 Weitere Informationen unter: http://www.aok-bv.de/zahlen/gesundheitswesen/index_00523.html Senatsverwaltung für Finanzen Berlin informiert mit Rundschreiben SenFin IV Nr. 69/2015 „Beurteilung der Krankenversicherungspflicht zum Jahreswechsel 2015/2016 und Gewährung von Beitragszuschüssen für Arbeitnehmer/innen zur freiwilligen Krankenversicherung sowie zur sozialen und privaten Pflegeversicherung“: Die unter bestimmten Voraussetzungen nicht der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegenden Arbeitnehmer/innen erhalten von ihrem Arbeitgeber nach § 257 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) einen Zuschuss zu ihren Aufwendungen für eine freiwillige oder private Krankenversicherung und nach § 61 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) einen Zuschuss zu ihren Aufwendungen für ihre soziale bzw. private Pflegeversicherung. (s. nebenstehende Downloads).
|
Verknüpfte Artikel:
Downloads: pdf Infoblatt- Fin 588 - Stand Januar 2016 (29 KB) pdf 69-2015 = KV-Pflicht + AG-Beitragszuschuss Reinschrift (67 KB) pdf § 257 SGB V- Fin 589 Stand Januar 2016 (49 KB) Downloads für Mitglieder:
|