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Strukturreform PFLEGE und TEILHABE - Konzept für eine Pflegereform

Parallel zum Expertenbeirat Pflegebedürftigkeitsbegriff hatte eine weitere Arbeitsgruppe rechtzeitig zur Bundestagswahl und für die nächste Legislaturperiode ein eigenes Konzept für eine Pflegereform erarbeitet, in welcher unter anderem der Paritätische Gesamtverband mitgewirkt hat.

Das Ziel der Strukturreform ist es in erster Linie, die Komplexität des bestehenden Systems zu verringern, um den Leistungszugang zu erleichtern, bestehende Defizite zu beheben und so Versorgungslücken zu schließen. Gleichzeitig soll dabei die Verschwendung von Ressourcen reduziert bzw.

verhindert werden und die Zahl der auf Sozialhilfe angewiesenen Pflegebedürftigen reduziert werden. Hierfür werden die Leistungen der Pflege, der Eingliederung und der Sozialhilfe gemeinsam betrachtet und "in Einklang" gebracht; die bestehenden parallelen Strukturen sollen so aufgebrochen werden und "aus einem Guss" zur Verfügung stehen. Das Recht auf freie Wahl von Wohnort und Pflegearrangement soll gewährleistet sein und die Teilhabemöglichkeiten von Pflegebedürftigen begünstigen.

Das Konzept sieht dabei grundsätzlich zwei Arten der Unterstützungsleistungen vor: Cure als Leistungen der professionelle Pflege und Care als Leistungen der Betreuung und Versorgung. Im Zentrum stehen hierbei vereinfachte Leistungsabgrenzungen: Cure-Leistungen sollen einheitlich über das SGB V (GKV) abgerechnet werden (dies gilt auch für Leistungen in stationären Einrichtungen), während alle Care-Leistungen über die Pflegeversicherung bzw. Eingliederungshilfe vergütet werden sollen. Desweiteren werden eindeutige, einheitliche Kompetenzprofile gefordert (Fachkraft, Assistenzberufe). Hintergrund hierfür ist die derzeitige Situation mit über 700 verschiedenen beruflichen Assistenzprofilen.

Auch wird die Rolle des Sozialraumbezugs gestärkt: Diese soll auf kommunaler Ebene die Teilhabemöglichkeiten der Pflegebedürftigen verbessern. Dies ist unter anderem ein Grund dafür, dass die Planung und Steuerung der Versorgung und Teilhabe von pflegebedürftigen Menschen über die kommunale Ebene erfolgen soll. Die Qualitätssicherung der Leistungen soll sich hierbei implizit aus dem System durch stetige Anpassung der Hilfe- und Versorgungsplanung auf kommunaler Ebene ergeben.

Derzeit liegt die Kurzfassung des Eckpunktepapiers Strukturreform PFLEGE und TEILHABE vor (s. Download).

Eine Langfassung des Papiers soll folgen.

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