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G-BA: Bedarfsplanungs-Richtlinie, Ambulante spezialfachärztliche Versorgungs-Richtlinie und Bedarfsplanungs-Richtlinie zusätzlicher lokaler Versorgungsbedarf und Sonderbedarf

Drei vom Gemeinsamen Bundesausschuss beschlossene Richtlinien zur Bedarfsplanung sind im Bundesanzeiger veröffentlich und treten somit in Kraft:

Die vom Gemeinsamen Bundesausschusses beschlossene Richtlinie über die ambulante spezialfachärztliche Versorgung nach § 116b SGB V (Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung § 116b SGB V - ASV-RL)  vom 21. März 2013 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat somit am 20. Juli 2013 in Kraft. Die Richtlinie gibt den formalen Rahmen für den neuen, sektorenübergreifenden Versorgungsbereich vor und regelt die Anforderungen, die für konkretisierte schwere Verlaufsformen von Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen, seltenen Erkrankungen und Erkrankungszuständen mit entsprechend geringen Fallzahlen sowie für hochspezialisierten Leistungen gleichermaßen gelten.

Die Richtlinie kann unter folgendem Link eingesehen werden: http://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/1706/

Die vom Gemeinsamen Bundesausschuss beschlossene Bedarfsplanungs-Richtlinie: zusätzlicher lokaler Versorgungsbedarf und Sonderbedarf vom 16.05.2013 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat somit am 4. Juli 2013 in Kraft. In erforderlichen Einzelfällen soll die Möglichkeit bestehen, den zusätzlichen lokalen Versorgungsbedarf als Instrument zur Verbesserung der Versorgung einzusetzen. Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen kann einen zusätzlichen lokalen Versorgungsbedarf innerhalb eines Planungsbereiches in der vertragsärztlichen Versorgung feststellen, auch wenn in diesem Planungsbereich keine Unterversorgung im Sinne der §§ 27 bis 33 vorliegt. Die Prüfung auf das Vorliegen eines zusätzlichen lokalen Versorgungsbedarfes wird dabei wie bisher auf Veranlassung der Kassenärztlichen Vereinigung oder eines Landesverbandes der Krankenkassen oder einer Ersatzkasse angestoßen.

Die Richtlinie kann unter folgendem Link eingesehen werden:  http://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/1716/

Die vom Gemeinsamen Bundesausschuss beschlossene Bedarfsplanungs-Richtlinie: Fachidentität bei gemeinsamer Berufsausübung und Voraussetzungen für eine gleichmäßige und bedarfsgerechte vertragsärztliche Versorgung wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt somit am 30. Juli 2013 in Kraft. Die Änderungen betreffen Regelungen für Fachärzte für Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie und umfassen beispielsweise Grundlagen für Bedarfsplanungen für Hausärzte.

Die Richtlinie kann unter folgendem Link eingesehen werden: http://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/1743/

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