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BMFSFJ: Neues Projekt zur bundesweiten Beratung zu Verträgen über Wohnraum mit Pflege- und Betreuungsleistungen

Laut Pressemitteilung Nr. 44/2013 der Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) vom 31.05.2013 ( http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/aeltere-menschen,did=198576.html) haben der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und elf Verbraucherzentralen zum 1. Juni 2013 ein neues Projekt zur Förderung der Verbraucherrechte in der Pflege gestartet. Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen sowie deren Angehörigen sollen mit dem Projekt Unterstützung bei Fragen rund um Verträge mit Betreibern von Pflegeheimen, neuen Pflegewohnformen und Einrichtungen der Behindertenhilfe erhalten.

Die Verbraucherzentralen bieten individuellen Rat über eine Telefonhotline und informieren im Rahmen von Veranstaltungen und Veröffentlichungen. Zudem übernimmt der vzbv die rechtliche Prüfung von Wohn- und Betreuungsverträgen und unterstützt bei der Durchsetzung der Verbraucherrechte. Das Projekt "Höherer Verbraucherschutz nach dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz - Neue Wohnformen für ältere Menschen und Einrichtungen der Behindertenhilfe" mit einer Laufzeit von zwei Jahren wird durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

Neben der Beratung Pflegebedürftiger und Menschen mit Behinderung sowie deren Angehöriger wird angekündigt, dass der vzbv die Verträge kollektivrechtlich überprüfen wird. Als anerkannter Verbraucherschutzverband sei er befugt, Verstöße gegen Verbraucherschutzgesetze notfalls auch gerichtlich geltend zu machen. Ziel des Projektes sei es, für mehr Rechtssicherheit und rechtskonforme Verträge am Markt der Pflegewohnangebote zu sorgen.

Weitergehende Informationen zum Beratungsangebot sind unter  http://www.vzbv.de/11697.htm zu finden.

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