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Pflege-Transparenzvereinbarung stationär: GKV-Spitzenverband ruft die Schiedsstelle an

FG StatPflegVers

Der Paritätische Gesamtverband mit weiteren Informationen zum Vorgehen des GKV Spitzenverbandes:


Sehr geehrte Damen und Herren, wie Sie zwischenzeitlich bestimmt schon der Presse entnommen haben, hat der GKV-Spitzenverband mit Pressemeldung vom 06.07.2012 (s. Anlage) einen Antrag auf Festsetzung der Pflege-Transparenzvereinbarung stationär (PTVS) bei der Schiedsstelle nach § 113b SGB XI eingereicht. Die Bundesverbände der Leistungserbringer haben auf die Pressemeldung und die Anrufung der Schiedsstelle mit einer gemeinsamen Stellungnahme (s. Anlagen) am gestrigen Tage reagiert. Gestatten Sie an dieser Stelle den Hinweis, dass der Paritätische sich bewusst an der Stellungnahme beteiligt hat, auch wenn er anders als die anderen Verbände eine kurzfristige Weiterentwicklung ablehnt und auf die Umsetzung des "Wingenfeld-Projektes" setzt und sich zum jetzigen Zeitpunkt bereits aus den Verhandlungen zurückgezogen hatte. Mit diesem Vorgehen wollte der Paritätische Zusammenhalt demonstrieren, was das Vorgehen des GKV-Spitzenverbandes betrifft, auch weil der GKV-Spitzenverband diesen Schritt in keiner Weise im Rahmen der Selbstverwaltung kommuniziert hat, das heißt auch die Leistungserbringerverbände haben von der Anrufung der Schiedsstelle erst durch die Presse erfahren. Zwischenzeitlich liegt uns der Schiedsantrag vor. Er umfasst insgesamt 145 Seiten, darüberhinaus 26 Anlagen; damit füllt der Antrag insgesamt zwei Aktenordner. Mit dem Schiedsantrag will der GKV-SV alle in der Tischvorlage im Verhandlungstermin am 15.03.2012 dargestellten Vorschläge zur Änderung der PTVS festlegen lassen. Die Verbände der Leistungserbringer auf Bundesebene sind aufgefordert, innerhalb von drei Wochen nach Eingang des Schiedsantrages zu diesem Stellung zu nehmen. Der Paritätische wird aufgrund der abweichenden Auffassung hinsichtlich einer kurzfristigen Änderung der PTVS zum Schiedsantrag des GKV-SV eine eigene Stellungnahme fertigen und an die Schiedsstelle senden. In der Stellungnahme werden wir entsprechend der Beschlusslage im Paritätischen darlegen, dass wir eine kurzfristige Änderung ablehnen und auf eine zeitnahe Umsetzung des "Wingenfeld-Projektes" abstellen; die PTVS soll bis dahin unverändert fortgelten. Es ist davon auszugehen, dass der VDAB auch eine eigene Stellungnahme mit einem eigenen Vorschlag zur PTVS einbringen wird. In dem letzten Verhandlungstermin am 12.07.2012 hat der VDAB hierzu erstmal Unterlagen vorgelegt, die auch uns als Nichtbeteiligte an dem Verhandlungsgeschehen im Nachgang zur Kenntnis gegeben wurden. Der Vorschlag des VDAB baut auf den Ergebnissen des Berichtes der BONATO-Kommission auf. Eine Bewertung der Vorschläge durch den Paritätischen muss erst noch erfolgen. Mit freundlichen GrüßenUte Zentgraff
Referentin für Altenhilfe und Pflege
__________________________________
Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband
- Gesamtverband e.V.

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Downloads:

  pdf  Informationen zur PM der Leistungserbringer vom 12.07.2012 (122.19 kB)

pdf  Pressemitteilung GKV zu PTV vom 06.07.2012 (171.38 kB)

  pdf  Pressemitteilung Leistungserbringer vom 12.07.2012 (117.9 kB)

Downloads für Mitglieder:

 

 

 

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