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Gesetzentwurf zur Änderung des SGB XI für die Schiedsstelle PTV

FG stationär

Zum Krankenhaushygienegesetz gibt es einen Arbeitsentwurf mit Stand vom 03. 02. 2011. Dabei ist in Artikel 2 eine Änderung des Aufwendungsausgleichgesetzes mit enthalten. Angedacht ist eine Entbürokratisierung, wonach Arbeitgeber die Umlagepflichten nicht mehr mit den einzelnen Krankenkassen zu regeln haben. Eingerichtet werden soll eine zentrale Stelle (Ausgleichskasse). Der Schwellenwert für die verpflichtend teilnehmenden Betriebe am Umlageverfahren U1 soll zukünftig von 30 auf 20 Beschäftigte gesenkt werden.

Artikel 4 sieht Änderungen im SGB V vor, u. a. die Einrichtung einer Landesschiedsstelle für Vergütungsvereinbarungen zwischen Krankenkassen und Trägern von Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen.

Von besonderem Interesse für das Leistungsfeld Pflege dürfte Artikel 6 mit den Änderungen des SGB XI sein. Angestrebt ist eine stringente Berücksichtigung des Prüfdienstes des Verbandes der privaten Krankenversicherung (10 % Beteiligungsquote). Hervorzuheben sind die angedachten Änderungen zu § 115 Absatz 1 a:
Hier soll mit der Streichung des ursprünglichen Satzes 9 und der Neuformulierung der Sätze 9 bis 13 dauerhaft eine Schiedsstelle institutionalisiert werden, deren Entscheidungen innerhalb von drei Monaten nach ihrer Anrufung getroffen sein sollen.

Für die Paritätischen Mitgliedsorganisationen ist weiteres Hintergrundmaterial abrufbar hinterlegt worden. Die Datei „Auszug SGB XI ..." gibt einen Überblick über die Änderungsabsichten zum SGB XI, ergänzt um Positionen der BAG FW zu den einzelnen Regelungsansätzen.

Der Paritätische Gesamtverband weist darauf hin, dass der Referentenentwurf zur hier skizzierten Rechtsnovelle ab dem 11. 02. 2011 erwartet wird.


verknüpfte Artikel:


 

Downloads:

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Downloads für Mitglieder:

pdf Auszug SGB XI PTV - BAG FW Positionen, 11. 02. 08 abgestimmt. (48.06 kB)

 

pdf Krankenhaushygienegesetz - Entwurf (151.81 kB)

 

pdf Krankenhaushygienegesetz - Begründung - (196.44 kB)

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