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Maßstäbe und Grundsätze nach § 113 SGB XI für die teilstationäre Pflege

Gemäß § 113 SGB XI haben die Vereinbarungspartner die Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität und die Qualitätssicherung in der teilstationären Pflege (Tagespflege) sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements zu vereinbaren. Nicht alle Teile konnten in den Verhandlungen geeint werden. Zu den in den Verhandlungen der Vereinbarungspartner nicht geeinten Teilen wurde die Schiedsstelle Qualitätssicherung nach § 113b SGB XI angerufen. Diese hat am 10.12.2012 zu den nicht geeinten Passagen der Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität und die Qualitätssicherung sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements nach § 113 SGB XI in der teilstationären Pflege (Tagespflege) eine Entscheidung getroffen. Der Beschluss der Schiedsstelle liegt nun auch in Schriftform vor.

Für Mitglieder als Download hinterlegt sind:

a) die Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität und die Qualitätssicherung sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements nach § 113 SGB XI in der teilstationären Pflege (Tagespflege) vom 10. Dezember 2012 - wie Sie nach Kenntnisstand des Gesamtverbandes im Bundesanzeiger veröffentlicht werden- als Fließtext

b) eine synoptische Gegenüberstellung der gemeinsamen Grundsätze und Maßstäbe zur Qualität und Qualitätssicherung einschließlich des Verfahrens zur Durchführung von Qualitätsprüfungen nach § 80 SGB XI in der teilstationären Pflege (Tages- und Nachtpflege) vom 18. August 1995 in der Fassung vom 31. Mai 1996 und der Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität und die Qualitätssicherung sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements nach § 113 SGB XI in der teilstationären Pflege (Tagespflege) vom 10. Dezember 2012.

Die Maßstäbe und Grundsätze gelten gemäß § 113 Absatz 1 Satz 2 SGB XI vom ersten Tag des auf die Veröffentlichung im Bundesanzeiger folgenden Monats. Die Maßstäbe und Grundsätze werden voraussichtlich am 28.02.2013 veröffentlicht werden. Sollte dies der Fall sein, dann würden Sie bereits am 01.03.2013 in Kraft treten. Werden die Maßstäbe und Grundsätze erst im März im Bundesanzeiger veröffentlicht, dann treten sie erst am 01.04 20 2013 in Kraft.

Sobald die Veröffentlichung erfolgt ist, werden wir Sie wieder informieren.

verknüpfte Artikel:

 Aktualisierte Einladung zur Sitzung der FG StatPflegVers/TAPF am 26.02.2013

Maßstäbe und Grundsätze teilstationär – „VDAB gegen alle“

 

Downloads:

 

 

Downloads für Mitglieder:

  pdf  MuG teilstat nach Schiedsspruch

pdf  § 113 SGB XI teilstationär Synopse Februar 2013

 

 

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