PflBG Berlin - Veröffentlichung des Finanzierungsbedarfs im Jahr 2023 gemäß § 9 Absatz 3 PflAFinV

Im Amtsblatt Berlin erfolgte am 2.9.2022 die Veröffentlichung des Gesamtfinanzierungsbedarfs für die Pflegeausbildung im Land Berlin gemäß § 9 Absatz 3 der Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV) für das Finanzierungsjahr 2023.

Der Gesamtfinanzierungsbedarf 2023 ist danach um rd. 36% gestiegen und liegt bei 222.885.260 Euro. Abzüglich der Fonds-Überzahlungen 2021 und 22 (+34.367.632,01 Euro) liegt der Finanzierungsbedarf jedoch bei 188.517.628 Euro, so dass sich die Umlagen um rd. 15 % erhöhen werden.

 

 

Verknüpfte Artikel:

PflBG Berlin - Veröffentlichung des Finanzierungsbedarfs im Jahr 2022 gemäß § 9 Absatz 3 PflAFinV

PflBG Berlin - Veröffentlichung des Finanzierungsbedarfs im Jahr 2021 gemäß § 9 Absatz 3 PflAFinV

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Kategorie: 8c Pflegeberufegesetzes (PflBG)
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