Die auf Seiten der Krankenkassen/-verbänden in Berlin abgestimmten Antragsunterlagen (VOLL KUPF TAPF) nach § 28 PflBG für das Jahr 2022 sind nebenstehend als Download hinterlegt (Informationseingang 01.11.2021). |
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Verknüpfte Artikel: PflBG Berlin - Veröffentlichung des Finanzierungsbedarfs im Jahr 2022 gemäß § 9 Absatz 3 PflAFinV
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