PflBG Berlin - Veröffentlichung des Finanzierungsbedarfs im Jahr 2022 gemäß § 9 Absatz 3 PflAFinV

Im Amtsblatt für Berlin (Herausgeber: Landesverwaltungsamt Berlin) 71. Jahrgang Nr. 39 vom 10. September 2021 wurde auf Seite 3622 der Gesamtfinanzierungsbedarfs 2022 veröffentlicht:

 

Veröffentlichung des Gesamtfinanzierungsbedarfs für die Pflegeausbildung im Land Berlin gemäß § 9 Absatz 3 der Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV) für das Finanzierungsjahr 2022

Bekanntmachung vom 1. September 2021


Die zuständige Stelle gemäß § 26 Absatz 4 des Pflegeberufegesetzes (PflBG) veröffentlicht gemäß § 9 Absatz 3 PflAFinV die Höhe des gesamten Finanzierungsbedarfs für die Pflegeausbildung im Land Berlin sowie die darauf entfallenden Finanzierungsanteile.

 

Der Gesamtfinanzierungsbedarf für die Pflegeausbildung im Land Berlin beträgt für das Finanzierungsjahr 2022: 163.776.971,39 Euro.

 

  • Auf den Gesamtfinanzierungsbedarf für die Pflegeausbildung im Land Berlin entfallen gemäß § 33 Absatz 1 Nummer 1 PflBG 57,2380 % auf die Krankenhäuser. Dies entspricht für das Finanzierungsjahr 2022 einem Anteil in Höhe von 93.742.662,88 Euro.

 

  • Auf den Gesamtfinanzierungsbedarf für die Pflegeausbildung im Land Berlin entfallen gemäß § 33 Absatz 1 Nummer 2 PflBG 30,2174 % auf die stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen. Dies entspricht für das Finanzierungsjahr 2022 einem Anteil in Höhe von 49.489.142,55 Euro.

 

  • Auf den Gesamtfinanzierungsbedarf für die Pflegeausbildung im Land Berlin entfallen gemäß § 33 Absatz 1 Nummer 3 PflBG 8,9446 % auf das Land Berlin. Dies entspricht für das Finanzierungsjahr 2022 einem Anteil in Höhe von 14.649.194,99 Euro.

 

  • Auf den Gesamtfinanzierungsbedarf für die Pflegeausbildung im Land Berlin entfallen gemäß § 33 Absatz 1 Nummer 4 PflBG 3,6 % auf die Pflegeversicherung. Dies entspricht für das Finanzierungsjahr 2022 einem Anteil in Höhe von 5.895.970,97 Euro.

 

Quelle: http://amtsblatt.berlin.de

 

Stand 17.09.21 ist bei LaGeSo noch der Gesamtfinanzierungsbedarf für das Jahr 2021 veröffentlich (s.  <https://www.berlin.de/lageso/gesundheit/pflegeausbildungsfonds/veroeffentlichung-des-finanzierungsbedarfs-gemaess-9-absatz-3-pflafinv/> )

 

 

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Kategorie: 8c Pflegeberufegesetzes (PflBG)
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