PflBG Berlin - Vereinbarung gemäß § 30 Absatz 1 Satz 1 PflBG über die Pauschalen zu den Kosten der praktischen Ausbildung im Jahr 2022

Aktualisierung 7.10.21: Nach Information der AOK Nordost konnte am 6.10.21 das Unterschriftenverfahren zur Vereinbarung gemäß § 30 Absatz 1 Satz 1 PflBG über die Pauschalen zu den Kosten der praktischen Ausbildung im Jahr 2022 beendet werden. Die nun von allen Parteien unterschriebene Vereinbarung ist nebenstehend als Download hinterlegt (inhaltlich identisch mit dem bereits hinterlegten Dokument).

 

Nach Zustimmung aller Vertragspartner gem. § 30 PflBG wurde mit Ergänzungsvereinbarung die aktuell gültigen Pauschalbudgets (2020/21) für das Jahr 2022 fortgeschrieben. Die abgestimmte Ergänzungsvereinbarung zur Vereinbarung gemäß § 30 Absatz 1 Satz 1 PflBG über die Pauschalen zu den Kosten der praktischen Ausbildung für den Zeitraum vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2021 vom 8. November 2019 sowie die Einordnung sind nebenstehend als Download hinterlegt.

 

Verknüpfte Artikel:

PflBG Berlin - TdpA-Budgetverhandlungen nach § 30 PflBG (Träger der praktischen Ausbildung) Berlin - Verhandlungsdokumentation und Ergebnis

Downloads für Mitglieder:

pdf 21 1006 PflBG ErgänzungsVB TdpA §30 Pauschal 2022 unterschrieben (4.11 MB)

 

21 0601 Ergänzungsvereinbarung 2022 TpA final

pdf 21 0830 PflBG Berlin Abfrage TdpA Budgetverhandlungen nach § 30 PflBG für 2023 (317 KB)

pdf 21 0125 Fachinfo Stand und VerbändeErgebnis zu Pauschalen der Kosten der praktischen Ausbildung gem §30 PflBG ab 2022 (163 KB)

 

Kategorie: 8c Pflegeberufegesetzes (PflBG)
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