PflBG Berlin - Vereinbarung nach § 33 Abs. 6 PflBG unterschrieben (Einzahlung der Finanzierungsmittel)

Das Unterschriftenverfahren zur Vereinbarung nach § 33 Abs. 6 PflBG (Einzahlung der Finanzierungsmittel; vgl. u.a. nebenstehenden Artikel) ist abgeschlossen (s. Download). Die Vereinbarung beschreibt die erforderlichen Verfahrensregelungen im Zusammenhang mit der Einzahlung der Finanzierungsmittel in den Pflegeausbildungsfonds  Berlin und den in Rechnung zu stellenden Zuschlägen für die Einrichtungen (u.a. zur Umlageverpflichtung, Definition von Vollzeitäquivalent oder zur Grundlage für die Ermittlung der Mehrkosten der Ausbildungsvergütung).

 

 

Verknüpfte Artikel:

PflBG Berlin - Vereinbarung nach § 33 Abs. 6 PflBG (Einzahlung der Finanzierungsmittel)

Downloads für Mitglieder:

pdf 20 0220 Vereinbarung § 33 Abs 6 PflBG Land Berlin (215 KB)

 

Kategorie: 8c Pflegeberufegesetzes (PflBG)
Zugriffe: 1803