Das Unterschriftenverfahren zur Vereinbarung nach § 33 Abs. 6 PflBG (Einzahlung der Finanzierungsmittel; vgl. u.a. nebenstehenden Artikel) ist abgeschlossen (s. Download). Die Vereinbarung beschreibt die erforderlichen Verfahrensregelungen im Zusammenhang mit der Einzahlung der Finanzierungsmittel in den Pflegeausbildungsfonds Berlin und den in Rechnung zu stellenden Zuschlägen für die Einrichtungen (u.a. zur Umlageverpflichtung, Definition von Vollzeitäquivalent oder zur Grundlage für die Ermittlung der Mehrkosten der Ausbildungsvergütung).
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