PflBG - Info zu Rahmenlehrplan der so genannten Fachkommission nach § 53 PflBG

Die Fachkommission nach dem Pflegeberufegesetz hat die von ihr erarbeiteten Rahmenlehr- und Rahmenausbildungspläne für die neuen Pflegeausbildungen dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) fristgerecht übergeben. Pflegeschulen und die Träger der praktischen Ausbildungen erhalten damit in Kürze konkrete Vorschläge für die Ausgestaltung der neuen Ausbildungen.

BMG und BMFSFJ haben die ehrenamtlichen Mitglieder der Fachkommission am  21. November 2018 für die Amtsdauer von fünf Jahren eingesetzt. Die Fachkommission hat die gesetzliche Aufgabe, Rahmenlehr- und Rahmenausbildungspläne (Rahmenpläne) für die neuen Pflegeausbildungen zu erarbeiten, die ab dem 1. Januar 2020 beginnen. Die Rahmenpläne enthalten konkrete Vorschläge für die inhaltliche Ausgestaltung der neuen beruflichen Pflegeausbildungen. Sie werden den Pflegeschulen beziehungsweise den Trägern der praktischen Ausbildung kostenfrei zur Verfügung gestellt. Sie entfalten als Orientierungshilfe zur Umsetzung der Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz und der Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung empfehlende Wirkung für die Lehrpläne der Länder und die schulinternen Curricula der Pflegeschulen.

Die Mitglieder der Fachkommission sind ausgewiesene und praxiserfahrene Pflegeexpertinnen und Pflegeexperten. Ihre Auswahl erfolgte anhand zahlreicher Vorschläge der Länder und der Fachverbände im Benehmen mit den Ländern. Vertreten sind Praktikerinnen und Praktiker, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Personen mit Erfahrung in der Lehrplanentwicklung. Die Besetzung spiegelt die verschiedenen Versorgungsbereiche der Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege und Gesundheits- und Kinderkrankenpflege wider.

Das Bundesministerium für Gesundheit, das Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend und der Bevollmächtigte der Bundesregierung für Pflege sowie jeweils eine Vertreterin oder ein Vertreter der Arbeits- und Sozialministerkonferenz, der Gesundheitsministerkonferenz und der Kultusministerkonferenz können beratend an den Sitzungen teilnehmen.

Die Rahmenpläne werden nach Prüfung online und in Druckform veröffentlicht, um danach rasch den relevanten Akteuren zur Verfügung gestellt zu werden.

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Kategorie: 8c Pflegeberufegesetzes (PflBG)
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