PflBG Berlin - Entwurf des Berliner Ausführungsgesetzes zum Pflegeberufegesetz (BlnAGPflBG)

Die Senatsverwaltung für Gesundheit und Pflege hat zur 43. Plenarsitzung am 6. Juni 2019 dem Berliner Abgeordnetenhaus (erste Lesung) den Entwurf des Berliner Ausführungsgesetzes zum Pflegeberufegesetz (BlnAGPflBG) vorgelegt (s. Download)

Nachrichtlich die Pressemitteilung vom 28.05.2019: Der Senat hat heute auf Vorlage der Senatorin für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung, Dilek Kalayci, beschlossen, den Entwurf des Berliner Ausführungsgesetzes zum Pflegeberufegesetz beim Abgeordnetenhaus einzubringen.

Der Gesetzentwurf beinhaltet Vorschriften über Verordnungsermächtigungen und regelt Zuständigkeiten innerhalb der Berliner Verwaltung für die weitere Ausführung des Pflegeberufegesetzes im Land Berlin. Durch die Verordnungsermächtigungen soll der jeweils zuständigen Senatsverwaltung die Möglichkeit eingeräumt werden, das Pflegeberufegesetz betreffend ergänzende Vorschriften zu erlassen. Ergänzende landesrechtliche Regelungen sind insbesondere für die nähere Ausgestaltung der Ausbildung zur Pflegefachkraft und für den Bereich der Finanzierung der Ausbildung erforderlich.

Die für Pflege zuständige Senatsverwaltung soll ermächtigt werden, durch Rechtsverordnung unter anderem die Dauer und Struktur der Ausbildung in Teilzeitform sowie die Bestimmung landeseinheitlicher Prüfungstermine, den Erlass eines verbindlichen Lehrplans, die Bildung der Noten für die Zeugniserteilung durch die Pflegeschulen für die im Unterricht und in der praktischen Ausbildung erbrachte Leistung näher zu bestimmen. Das Gleiche gilt für die Errichtung einer Ombudsstelle gemäß § 7 Absatz 6 des Pflegeberufegesetzes zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen der oder dem Auszubildenden und dem Träger der praktischen Ausbildung.

Für den Bereich der Finanzierung hat das Land die Möglichkeit, ergänzende Vorschriften für das Umlageverfahren zu erlassen, insbesondere zu den Mitteilungspflichten der Einrichtungen und über die Festsetzung des Finanzierungsbedarfs. Das Bundesrecht räumt den Ländern hierfür explizit eine Gesetzgebungskompetenz ein. Durch die Ermächtigung, diese Bereiche durch Rechtsverordnungen näher zu bestimmen, sollen die Senatsverwaltungen handlungsfähig werden, um bei der zukünftigen Ausführung des Bundesgesetzes notwendige Anpassungen oder Ergänzungen für die Pflegefachkraftausbildung im Land Berlin vorzunehmen.

Senatorin Kalayci: „Die bisher getrennten Ausbildungsgänge der Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege werden ab kommendem Jahr in eine generalistische Ausbildung zur Pflegefachkraft zusammengefasst. Die neue generalistische Ausbildung führt nicht nur zu einer enormen Aufwertung der Pflegeberufe insbesondere bei der Altenpflege, sondern hat für die gesamte Pflegelandschaft eine Umstrukturierung zur Folge, für die das Land Berlin neue rechtliche Vorgaben schaffen muss. Das Bundesgesetz setzt hierfür die Rahmenbedingungen und erlaubt den Ländern, an gewissen Stellen ergänzende, landeseigene Regelungen zu erlassen. Wir wollen nun mit dem Ausführungsgesetz eine Weiche für die weitere Ausgestaltung des neuen Ausbildungsgangs in Berlin stellen.“

Am 1. Januar 2019 ist das Pflegeberufegesetz hinsichtlich der Finanzierung der neuen Ausbildung in Kraft getreten. Am 1. Januar 2020 tritt das Gesetz vollständig in Kraft.

 

 

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Kategorie: 8c Pflegeberufegesetzes (PflBG)
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