PflBG Berlin - Zuständigen Stelle LAGESO gem. § 26 Abs. 4 PflBG und TdpA-Informationsschreiben über die Finanzierung der Ausbildung der Pflegeberufe vom 18.04.19

Aktualisierung 13.05.2019: Die Präsentation der LaGeSo-Veranstaltung vom 10.5.2019 mit u.a. den nächsten Etappen des Ausbildungsfonds (Folie 10) und der notwendigen Meldungen zum 15.6.2019 (Folie 14 ff) sind als Download ergänzt.

 

 

Die gesetzlichen Regelungen über den Fonds für die Finanzierung der Pflegeberufeausbildung nach Pflegeberufegesetz (PflBG) und Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV) sind in Kraft getreten und der Start der tatsächlichen Umsetzung steht kurz bevor. Das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) wird die Aufgaben der zuständigen Stelle gemäß des § 26 Abs. 4 PflBG wahrnehmen und den Ausgleichsfonds zur Finanzierung der Ausbildung verwalten. Die damit verbundenen Aufgaben werden innerhalb des LAGeSo von dem Referat Pflegeausbildungsfonds (ZS F) wahrgenommen.

 

Das von LAGESO direkt an alle Träger versandte Informationsschreiben vom 18.04.2019 zur Finanzierung der Pflegeberufe nach dem Pflegeberufegesetz (PflBG) an die stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser sowie Pflegeschulen im Land Berlin ist als Download archiviert.

 

 

Verknüpfte Artikel:

 

PflBG Berlin - Sachstände der Umsetzungsphase u.a. Budgetverhandlungen und Entwurf Pflegeberufe-Schiedsstellenverordnung (PflBSchVO)


Downloads für Mitglieder:

pdf 19 0510 LAGESO ZS InfoAbstimmung Verbände (1.49 MB)

 

  pdf 19 0418 LAGESO TdpA Informationsschreiben (322 KB)

 

Kategorie: 8c Pflegeberufegesetzes (PflBG)
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