PTV. LSG NRW hebt Eilbeschluss des SG Münster auf

FG stationär

 

Nebenstehend als Download hinterlegt ist die Pressemitteilung des LSG Nordrhein-Westfalen über die Aufhebung eines Eilbeschlusses des Sozialgerichts Münster. Ziel des Eilbeschlusses war es, die Veröffentlichung der Pflegenoten über eine Pflegeeinrichtung in NRW zu untersagen.

Das LSG NRW hat nunmehr im strittigen Fall festgestellt, dass es sich beim Transparenzbericht um „eine Momentaufnahme" handelt. Mögliche Verfahrensunsicherheiten bei der Entwicklung des Berichts im Einzelfall würden nicht die gesamte Verfahrensqualität in Frage stellen. Das Informationsbedürfnis der Pflegebedürftigen stehe im Vordergrund. „Der Gesetzgeber habe den schnellen Einsatz des von ihm neu geschaffenen Instruments zur Transparenzherstellung trotz der bestehenden Unsicherheit gewollt, ..." -so die Pressemitteilung, die ausdrücklich auch darauf hinweist, dass es noch ein weiteres Verfahren zur strittigen PTV zu einer Pflegeeinrichtung in Bocholt gibt. In diesem (anderen) Fall liegt ein erstinstanzliches Urteil des SG Münster bereits vor.

Die Pressemitteilung verweist auch knapp auf die „Reihe weiterer Landessozialgerichte", die - anders als das LSG Berlin-Brandenburg - die Rechtsmäßigkeit der Pflegebenotung hervorgehoben haben.

Angesichts der politischen Zielvorstellungen, kurzfristige Veränderungen in den PTV zu schaffen, um andere Beurteilungsgewichtungen zu erhalten, stellt sich aktuell  die Frage, wie viele weitere „Unsicherheiten" bei möglichen PTV-Veränderungen vom Gesetzgeber auch zukünftig „bewusst in Kauf genommen" werden, weil dies „der Verbraucherinformation" dient.

 

 

 

 

 

 

verknüpfte Artikel:

PTV: Urteil SG Münster vom 20.8.2010 (S6 P 111/10)

 

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pdf pdf PM. LSG NRW - Pflege - TÜV bleibt in NRW umstritten, 16. 11. 2010 (8.79 kB)

 

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Kategorie: P7b Reformen Pflege & Gesundheit / Rechtsprechung
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