Urteil: Heimaufsicht hat den Personalbedarf eigenständig zu messen/VGH Baden-Württemberg Az. 6 S 239/13

Nach einem Urteil des baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshofs vom 19.06.2013 (Az.: 6 S 239/13) kann die Heimaufsicht nicht auf den in der Pflegesatzvereinbarung vereinbarten Personalschlüssel zurückgreifen, um zu bestimmen, ob eine hinreichende Zahl von Pflegekräften vorhanden ist.

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  pdf  VGH Baden-Württemberg Az. 6 S 239-13

 

 

Kategorie: P7b Reformen Pflege & Gesundheit / Rechtsprechung
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