Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Betreuungsbehörde im Kabinett beschlossen

 

Am 6. März 2013 hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Stärkung der Betreuungsbehörde verabschiedet und vorgestellt. Offensichtlich soll dieser nun doch noch in dieser Legislaturperiode in den Bundestag eingebracht werden, nachdem ein entsprechender Referentenentwurf bereits im Sommer 2012 durch das Bundesministerium der Justiz vorgelegt wurde. Inwieweit die Bundesländer diesen Entwurf mittragen werden, bleibt abzuwarten, da ein finanzieller Mehraufwand in Bezug auf die Betreuungsbehörden zukommen wird.

Der Paritätische Gesamtverband hat sich zu den vom Bundesministerium der Justiz bereits im August 2012 formulierten Vorschlägen kritisch geäußert. Nach Auffassung des Paritätischen kann auch der jetzt ins Gesetzgebungsverfahren eingebrachte Regierungsentwurf nicht als grundlegende Reform des Betreuungsrechts betrachtet werden. Unter Bezug auf die UN-Behindertenrechtskonvention wäre genau dies aber dringend notwendig.

Der aktuelle Regierungsentwurf hat gegenüber dem 2012 vorgestellten Referentenentwurf kaum eine Veränderung erfahren. Daher wird der Paritätische Gesamtverband seine Stellungnahme entsprechend anpassen. Auch wenn der Zeitplan des weiteren Gesetzgebungsverfahrens offen ist, werden Rückmeldungen an den Paritätischen Gesamtverband bis zum 20. März 2013 erbeten. Die Stellungnahme des Paritätischen Gesamtverbandes zum Referentenentwurf vom 31.08.2012 sowie der aktuelle Regierungsentwurf ist beigefügt.

verknüpfte Artikel:

Paritätische Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde 

 

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Kategorie: P7a Gesetze / Verordnungen Pflege
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