Antwort der Bundesregierung auf Kleine Anfrage der GRUENEN zu den Themen PTVS/PTVA

Der Paritätische Gesamtverband bezieht sich auf vorgelagerte Informationen

über eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 13. September 2012 an die Bundesregierung (Drucksache 17/10693) bezüglich der Weiterentwicklung sowie der Umsetzung der Pflege-Transparenzvereinbarung im stationären sowie im ambulanten Bereich  und führt weiter aus:

Es liegt uns nun die Antwort der Bundesregierung vor (Drucksache 17/10692), welche wir Ihnen im Anhang dieser e-Mail übersenden(Download). Aus dem Schreiben der Regierung geht hervor, dass sie sich hinsichtlich jeder kritischen Frage die PTVS bzw. PTVA betreffend mit annähernd jeder Antwort auf die nun im Pflege-Neuausrichtungsgesetz festgeschriebene Vorgabe, "ein indikatorengestütztes Verfahren zur vergleichenden Messung und Darstellung von Ergebnisqualität im stationären Bereich, das auf der Grundlage einer strukturierten Datenerhebung im Rahmen des internen Qualitätsmanagements eine Qualitätsberichterstattung und die externe Qualitätsprüfung ermöglicht" (§ 113 Abs. 1, Satz 4 SGB XI) einzuführen, berufen und somit einer kritischen Auseinandersetzung mit den Themen, wie auch dem Verhalten des GKV-Spitzenverbands im Hinblick auf die Weiterentwicklung der PTVS, ausweicht. Im Hinblick auf das Scheitern der Verhandlungen bzgl. der PTVS weist die Regierung auf die Schiedsstelle hin. Zur Frage des vorgesehenen Zeitraums der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben wird deutlich, dass die  Vorgaben des PNG "schnellstmöglich zu einer Anwendung in der Prüfpraxis nach den Qualitätsprüfungs-Richtlinien gemäß § 114a Absatz 7 führen" sollen (Drucksache 17/10892, S. 9).

Das "Moratorium Pflegenoten" sowie die negativen Urteile zu den PTVS und PTVA möchte die Regierung nicht werten und erklärt lediglich eine diesbezügliche Kenntnisnahme.

Eine Ausweitung der Prüf- und Bewertungssystematik auf Krankenhäuser und Arztpraxen ist seitens der Regierung nicht geplant, da dies Aufgabe des GBA sei.

Ob auch ein Instrument zur Beurteilung der Ergebnisqualität für den ambulanten Bereich entwickelt werden soll, lässt die Regierung offen.

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Mit freundlichen Grüßen
Anne Idler
Referentin für Altenhilfe und Pflege

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  pdf  Antwort zur Drs.17-108920 vom 01. 10. 2012 (287.25 kB)

 

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Kategorie: P7a Gesetze / Verordnungen Pflege
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