BMFSFJ-Projekt Verbraucherzentrale prüft Heimverträge

FG'en stationär + ÄM

Bereits beim Fachgruppentreffen "Stationäre pflegerische Versorgung" am 06. 09. 2011 wurde auf die Beratungshotline der Verbraucherzentralen zum Thema 'Pflegeverträge' hingewiesen (TOP 4.4). Die Pressemitteilung zum Start der bundesweiten Beratungshotline zu Pflegeverträgen ist nebenstehend abrufbar hinterlegt.

Der Paritätische Gesamtverband informiert noch weitergehend über ein Angebot an die Wohlfahrtsverbände, Musterverträge gegen eine Gebühr auf Stimmigkeit zu überprüfen und weist zusätzlich darauf hin, dass auch eine Prüfung keineswegs rechtsverbindlich ist:

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der vorbezeichneten Angelegenheit möchten wir darauf aufmerksam machen, dass seit dem 01.10.2011 bis zum 31.03.2013 vierzehn Verbraucherzentralen, finanziert durch das Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend, die Rechtmäßigkeit von Heim- und Musterverträge nach dem WBVG überprüfen und Bürger insofern über eine Telefon-Hotline beraten.

Heute erfuhren wir ferner, dass der Bundesverband Verbraucherzentrale andere Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege bereits um Übersendung deren Musterverträge zwecks Überprüfung gebeten hat. Überdies hat der Bundesverband Verbraucherzentrale den Wohlfahrtsverbänden angeboten, sie vorab auf Unstimmigkeiten ihrer Musterverträge gegen eine Gebühr von EUR 200,00 pro Vertrag hinzuweisen und hat ihnen eine "Quasi"-Zusicherung gegeben, dass nach der Überprüfung durch den Bundesverband die Musterverträge vor Monierungen durch die Landesverbraucherzentralen "sicher" seien.

Sollte sich die Verbraucherzentrale auch an die Paritätischen Einrichtungen mit einem derartigen "Angebot" wenden, muss jede Einrichtung für sich eine gesonderte Abwägung treffen, ob die Annahme des Angebots für sie vorteilhaft ist. Wir weisen jedoch darauf hin, dass es im WBVG einige offene Fragen gibt, die auch von der Verbraucherzentrale nicht abschließend beurteilt werden können. Eine Überprüfung der Verbraucherzentrale ist daher nicht rechtsverbindlich. Es ist des Weiteren davon auszugehen, dass die Verbraucherzentrale kritische Klauseln einseitig aus der Verbrauchersicht beurteilen und damit weit öfter zu dem Ergebnis kommen wird, dass für die Einrichtung günstige Klauseln unwirksam sind, als dies ein Gericht tun würde.

Für Fragen stehen wir zur Verfügung!

Mit freundlichen Grüßen

Anuschka Novakovic
Rechtsanwältin
Referentin Grundlagen der Finanzierung

 


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Kategorie: P6b Arbeitshilfen Alter&Pflege
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