GKV-Projekt zur Änderung der Stichprobe PTV - Trägerverbände weisen auf grundsätzliche Bedenken hin

FG stationär

 

Eine Information des Paritätischen Gesamtverbands weist auf ein Projekt hin, dem die Trägerverbände auf der Bundesebene sehr skeptisch gegenüberstehen, weil als „Projektfolge" andere Darstellungsformen über die Pflegequalität in Einrichtungen befürchtet werden, die das Ziel einer bundeseinheitlichen Darstellung eher gefährden. Rein pragmatisch sollte aber auch an die rechtlich strittige Verfahrensfrage zu denken sein, ob Pflegebedürftige schriftlich ihr Einverständnis geben müssen, bevor sie -zu welchen Zwecken auch immer- als „geprüfte Personen" zum Erhebungsgegenstand werden. Die vom SG Münster getroffenen Feststellungen sind sicherlich gerade auch in derartigen Projektzusammenhängen beachtlich. Die Paritätischen Trägerorganisationen finden die GV-Information nebenstehend abrufbar hinterlegt. Auf die Bitte des Gesamtverbands, ggf. kurzfristig die Trägerverbände auf Landesebene zu informieren, wenn es entsprechend Anfragen zur Beteiligung gibt, sei ausdrücklich verwiesen.


verknüpfte Artikel:

SGB XI. Urteil Sozialgericht Münster: Veröffentlichung von Pflege-Transparenzberichten von KUPF

 

MDK Bayern: Abschlussbericht Projekt "Bewertungssystematik Pflege-TÜV"

 

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document Qualitätsprüfungen nach der PTV (14.18 kB)

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Kategorie: P6b Arbeitshilfen Alter&Pflege
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