BeVaP - Weitere Informationen des BfArM zum bundesweiten Verzeichnis der ambulanten Pflege- und Betreuungsdienste / Beschäftigtennummer (BeVaP) nach § 293 Abs. 8 SGB V i. V. mit § 105 Abs. 2 SGB XI (Stand 20.07.2022 ergänzt 22.08.2022)

Zwischenzeitlich hat das BfArM weitere Informationen zu oben genanntem Beschäftigtenverzeichnis (BeVaP) mitgeteilt.

Dem bekannten Informationsschreiben (s. Verlinkung) sind die erste Zeitplanung des Onboardings (bundeslandabhängige Registrierung August) und eine Erläuterung zu ELSTER, sowie die Listen zu den Berufsabschlüssen und den Zusatzqualifikationen beigefügt. Diese Informationen sollen laut Angaben des BfARM auch zeitnah auf der BfArM Homepage veröffentlicht werden: https://www.bfarm.de/DE/Das-BfArM/Aufgaben/BeVaP/_node.html. Bislang ist dies noch nicht erfolgt.

Bitte beachten Sie, dass das BeVaP ab dem 01.08.2022 seinen Betrieb aufnimmt und eine Registrierung dort erst ab diesem Zeitpunkt möglich ist.

Desweiteren informiert das BfArM darüber, dass die Registrierung in zwei Phasen ablaufen soll und bittet darum in der ersten Phase keine unaufgeforderten Registrierungen vorzunehmen. Das Onboarding wird im August die Bundesländer: Bremen, Hamburg, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen umspannen.

Die Kontaktaufnahme zu den Pflege- und Betreuungsdiensten soll über BfArM eigene Listen erfolgen. Der Großteil der Registrierungen soll aber von Oktober bis Dezember 22 stattfinden.

Eine Vorbereitung auf die Registrierung erscheint sinnvoll (vgl. Hinweise zur Vorbereitung im BfArM Informationsschreiben). 

Pflege- und Betreuungsdienste, die zu einem Träger mit mehreren Pflege- und Betreuungsdiensten gehören, können entscheiden, ob übergeordnet der Träger oder jeder Pflege - und Betreuungsdienst eines Trägers für sich, die Beschäftigtendaten im Verzeichnis hinterlegt und pflegt. Doppelregistrierungen sind nicht vorgesehen. Die Entscheidung, wer das Datenmanagement übernimmt, sollte vor der Registrierung im BeVaP getroffen werden, kann aber auch im Nachhinein geändert werden. Sollte ein Träger die Registrierung und das Datenmanagement für die Beschäftigten übernehmen, wird dies erst ab dem 15. Oktober 2022 empfohlen, da den Trägern vorher nicht alle Funktionalitäten des BeVaP zur Verfügung stehen.
Weitere Infomaterialien, wie z.B. FAQs oder auch Erklärvideos werden seitens des BfArM vorbereitet und sollen voraussichtlich in der zweiten Phase der Registrierung zur Verfügung stehen.

 

Ergänzung am 22.08.2022:

Wie angekündigt steht nun ein Helpdesk zur Verfügung und die Kontaktmöglichkeiten wurden dementsprechend auf der Homepage aktualisiert. Es sind nun auch telefonische Sprechzeiten angegeben:
Internetadresse: https://www.bevap-bund.de

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Telefon: 0228-99 307 4711

(Sprechzeiten montags bis donnerstags von 09:00 bis 13:00 Uhr)

Weitere Informationen, z.B. FAQs, sind auf einer eigens für das BeVaP eingerichteten Seite zu finden: https://www.bevap-bund.de/.

Der vollständigen FAQ-Katalog findet sich unter dem Reiter "Hilfe": https://www.bevap-bund.de/hilfe.

Zudem ist über diese Seite auch die Anmeldung zur Registrierung möglich.

 

Verknüpfte Artikel:

BeVaP - Informationsschreiben des BfArM zum bundesweiten Beschäftigtenverzeichnis der ambulanten Pflege gemäß § 293 Abs. 8 SGB V (BeVaP)

Downloads für Mitglieder:

22 0507 Informationsschreiben zum BeVaP

22 0700 Bundeslandabhängige Registrierung August

22 0708 Wie erhalte ich ein ELSTER Unternehmenszertifikat Version 1 0

pdf 22 0708 Liste der Berufsabschlüsse Version 1 0 (200 KB)

pdf 22 0708 Liste der Zusatzqualifikationen Version 1 0 (145 KB)

 

 

Kategorie: P5 Fachinfos Pflege
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