KAP - Zwischenbilanz zur Konzertierten Aktion Pflege (1. Bericht zum Stand der Umsetzung der Vereinbarungen der Konzertierten Aktion Pflege)

Am 13. November 2020 haben Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil den 1. Bericht zum Stand der Umsetzung der Vereinbarungen der Konzertierten Aktion Pflege (KAP) in der Bundespressekonferenz vorgestellt. Der Paritätische ist als Spitzenverband Mitglied im Dachgremium der KAP und hat in Arbeitsgruppen mitgearbeitet. Der Bericht beinhaltet eine Zusammenstellung der in den Arbeitsgruppen erstellten Ergebnisse.


Im Kern geht es in der KAP um Maßnahmenpakete mit der die Ausbildung in der Pflege gestärkt und mit der die Arbeits- und Entlohnungsbedingungen von beruflich Pflegenden verbessert werden sollen. Die Vereinbarungen werden insgesamt vom Paritätischen begrüßt, weil nicht nur umfassende Zielbeschreibungen für alle Partner der KAP formuliert wurden, sondern darin auch eine echte politische Weiterentwicklung von unterschiedlichen pflegespezifischen Themenfeldern enthalten ist. Die KAP kann in diesem Sinne zusammengefasst auch als Skizze für ein Gesamtkonzept gesehen werden. Aus Sicht des Paritätischen ist es ganz wichtig, dass alle Akteure folgende Punkte bei der Umsetzung der KAP, für die es im eigentlichen Sinne bis heute keine Road Map zur Umsetzung der vielfältigen Aufgaben gibt, berücksichtigen:

  • Die Umsetzung auf der Verbände- und Trägerebene muss von einem Klima gegenseitiger Rücksichtnahme durch Kostenträger und Politik geprägt sein. Zu berücksichtigen ist die derzeitige Situation der Pflegeeinrichtungen und der beschäftigten Mitarbeitenden sowie die Anstrengungen der vergangenen Reformagenda.
  • Auch bedingt durch den Fachkraftmangel und insbesondere durch die Corona-Pandemie haben die Einrichtungen kaum noch personelle Reserven für Projektmanagement und Umsetzung. Verhindert werden müssen Abwehrreaktionen bei den Pflegeeinrichtungen und insbesondere bei den Pflegekräften. Zu berücksichtigen ist auch, dass die Einrichtungen Zeit brauchen, um Mitarbeitende so zu qualifizieren, dass Maßnahmen entsprechend umgesetzt werden können.
  • Die Vereinbarungen dürfen nicht als Strafkatalog oder Druckmaßnahmen, sondern als Ermutigung, Motivation und Unterstützung betrachtet werden. Dies muss stärker betont werden. Sanktionsforderungen, wenn es nicht schnell genug geht, weisen wir entschieden zurück.  
  • Dazu gehört nach unserer Auffassung auch, dass das Tempo reduziert wird und zwar bereits über die Kommunikation, aber auch mit Blick auf etwaige weitere Gesetzgebungsverfahren.
  • Weiterhin sind wir der Auffassung, dass eine Roadmap (mehrjährig) für die Umsetzung über alle Themen hinweg zu erstellen ist (freilich unter Einbezug der Roadmap zum Personalbedarfsbemessungsinstrument und der Implementierungsstrategie zur fachlichen Weiterentwicklung auf Basis des neuen Pflegeverständnisses).
  • Die Refinanzierung personeller Ressourcen insbesondere auch für Leitung, Verwaltung und Qualitätsmanagement in den Einrichtungen muss zur Umsetzung zugesichert sein. Dies muss in einer Priorisierung ganz vorne stehen und die Verhandlungen dazu müssen in den Ländern an Fahrt aufnehmen.

Für den Paritätischen ist es besonders wichtig, dass die Rahmenbedingungen zur Umsetzung sämtlicher Maßnahmen bzw. zum Erreichen der Zielbeschreibungen in der KAP festgehalten wurden. Sie stellen gleichzeitig auch die o.g. pflegespezifischen Themenfelder dar, die damit endlich weiterentwickelt werden können:

  • Eine qualitativ und quantitativ am Bedarf ausgerichtete verbesserte Personalausstattung der Pflegeeinrichtungen mit hinreichend Zeit für Pflegebedürftige und die Anerkennung der für die gesetzlich vorgesehenen Aufgaben erforderlichen quantitativen und qualitativen Personalausstattung in den Landesrahmenverträgen, aber auch in den Pflegesatz- bzw. Vergütungsverhandlungen.
  • Eine Personalausstattung, mit der betriebliche Maßnahmen zum gesundheitsförderlichen Führungsverhalten, gutes Personalmanagement und Umsetzung des Arbeitsschutzes sowie betriebliche Gesundheitsförderung besser gelingen können.
  • Die Refinanzierung der besseren Personalausstattung und der verbesserten Arbeitsbedingungen und Bezahlung dürfen nicht zu Lasten der Eigenbeteiligung der Leistungsempfänger in den Einrichtungen gehen.
  • Wir benötigen ein Bekenntnis, das auch ein verbesserte Förderung der Investitionen von Pflegeeinrichtungen gemäß § 9 SGB XI durch die Länder dem Ziel der Begrenzung der Eigenanteile beiträgt.
  • Die Verbände der Pflegeeinrichtungen, unter Beteiligung des GKV-Spitzenverbands, des PVK-Verbands und des Bundesministeriums für Gesundheit werden eine Implementierungsstrategie entwickeln, um die Pflegeeinrichtungen bei der konzeptionellen und konkreten praktischen Umsetzung der unterschiedlichen, aber inhaltlich eng verknüpften Maßnahmen – zur Umsetzung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs, zur Verstetigung des Strukturmodells der Pflegedokumentation und zur Neuausrichtung der Qualitätssicherung - zu unterstützen.
  • Die Altenpflegeeinrichtungen werden an die Telematikinfrastruktur angeschlossen und die Refinanzierung dieser Anbindung ist sichergestellt. Maßnahmen zur Digitalisierung werden beschrieben.
  • Zur Gewinnung von Pflegefachpersonen und zur Gewinnung junger Menschen zur Ausbildung aus dem Ausland sollen Anerkennungs- und Verwaltungsverfahren sowie Maßnahmen zur Sprachförderung im In- und Ausland sowie die Erteilung von Visa verbessert werden und Augenmerk auf eine nachhaltige und gute Integration fachlich, betrieblich und sozial gelegt werden.

Bewertung der bisherigen Ergebnisse der AGs 1-5:

  • AG 1 - Ausbildungsoffensive Pflege 2019 – 2023: Ziel war es bereits im Vorbereitungsjahr 2019, aber auch darüber hinaus mit allen erdenklichen Partnern aus Politik, Bund und Ländern, Ministerien, Bundesämtern, Verbänden, Kostenträgern, Gewerkschaften und Wissenschaft flankierende Unterstützungsmaßnahmen zu formulieren, damit die neuen Pflegeausbildungen erfolgreich starten und sich entwickeln können. Dies ist eingebettet in eine neue „Ausbildungsoffensive Pflege“, mit der es abermals geschafft werden soll, die Zahl der Ausbildungsplätze und der Auszubildenden um 10% bis einschließlich 2023 zu steigern. Ob das Ziel erreicht werden kann ist weiterhin offen. Es scheint, als ob die Ausbildungszahlen auch in der Coronaphase und im Zuge der Einführung der neuen Ausbildung in etwa gehalten werden konnten. Derzeit ist noch nicht einzuschätzen, ob sich die Zahlen im ambulanten Bereich steigern konnten. In den Ländern und in der Ausbildungsoffensive Pflege konnten viele Umsetzungsfragen geklärt werden. Allerdings sind auch noch viele Fragen offen.  
  • AG 2 - Personalmanagement, Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung: Die Arbeitsbedingungen von Fachkräften und Betreuern/innen in der Pflege sollen so attraktiv gemacht werden können, dass ausreichend Menschen den Pflegeberuf ergreifen, beibehalten und damit die Versorgung sichergestellt werden kann. Dieser Bereich ist der eigentliche Kern. Zwischenzeitlich wurde mit der Roadmap zur Personalbemessung begonnen, bei der Implementierungsstrategie zur Umsetzung des neuen Pflegeverständnisses hakt es noch. Diverse Werkzeugkoffer für das Management sind in Arbeit (z.B. über Projekte des Pflegebevollmächtigten), aber es mangelt an Kapazitäten in den Einrichtungen sich neuen Projekten zu stellen. Als Voraussetzung dafür braucht es bessere Rahmenbedingungen in den Verträgen in den Ländern. Die Verhandlungen hierzu sind aber bisher nicht richtig in Gang gekommen. Es gibt auch noch keine Bremse bei den Eigenanteilen. Mehr managerielle Kapazitäten und Zeit wären auch nötig, um im Bereich der betrieblichen Gesundheitsförderung durchzustarten. Der gordische Knoten ist noch nicht durchschlagen.
  • AG 3 - Innovative Versorgungsansätze und Digitalisierung: Die Herausforderungen in der Versorgung erfordern innovative Versorgungsansätze, um die Qualität und Effizienz der Versorgung weiter zu verbessern. Ein besonderes Innovationspotential bietet auch die Digitalisierung im Gesundheitswesen und in der Pflege. Hier gilt es, die Arbeitsverdichtung in der Pflege unterstützt durch den Einsatz von digitalen und technischen Lösungen sowie Zukunftstechnologien zu verringern und so mehr Zeit für die personenzentrierte Pflege und Betreuung zu schaffen. Es geht voran. Ein Digitalisierungsgesetz soll kommen und in AGs werden Verhandlungen bspw. zur vollelektronischen Pflegedokumentation geführt.    
  • AG 4 - Pflegekräfte aus dem Ausland - Maßnahmen zur Gewinnung von Pflegefachpersonen aus dem Ausland: Ziel ist es, die Versorgungssicherheit in der Pflege sowie eine gute professionelle Pflege vorranging durch Pflegefachpersonen aus dem Inland und der Europäischen Union zu gewährleisten. Erst darüber hinaus gehender Bedarf soll durch Pflegefachpersonen aus Drittstaaten gedeckt werden. Die ganz wesentlichen Aufgaben liegen hier bei Bund und Ländern und soweit beurteilbar, gibt es noch keine abschließenden vereinheitlichten Verfahren zur Anerkennung usw. Aber immerhin einige Ansätze. Erfolgsmeldungen über große Anwerbeabkommen sind bisher nicht bekannt geworden. Aus der Praxis ist zu hören, dass die Verfahren über die etablierten Agenturen immer noch zu langwierig sind.    
  • AG 5 - Entlohnungsbedingungen in der Pflege: Ziel war es - unter dem Vorsitz des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (Ko-Vorsitz: Bundesministerium für Gesundheit) – Vorschläge für konkrete Maßnahmen zu erarbeiten, wie unter Wahrung der Tarifautonomie und des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts eine angemessene Entlohnung gesichert werden kann. Hierbei war unter anderem zu prüfen, welche rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden müssen. Gesetzgebung ist zwischenzeitlich erfolgt. Die Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP) hat ebenfalls erste Ergebnisse zur Verhandlung mit ver.di veröffentlicht. Das Grundproblem, dass eine große Lücke zwischen den Gehältern in der Langzeitpflege und dem Krankenhausbereich klafft, wird der avisierte gemeinverbindliche Tarif noch nicht lösen können.  

Der Zwischenbericht zu KAP ist auf der Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit unter https://www.bundesgesundheitsministerium.de/konzertierte-aktion-pflege.html abrufbar. Der vollständige Bericht zur Ausbildungsoffensive ist unter www.pflegeausbildung.net abrufbar.

 

Verknüpfte Artikel:

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Downloads für Mitglieder:

20 1113 1 Bericht zum Stand der Umsetzung der KAP

 

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