SGB XI - Rechtsgutachten „Refinanzierung und Nachweis von Gehältern bis Tarifniveau in der ambulanten und stationären Langzeitpflege“ im Auftrag des Pflegebevollmächtigen

Im Auftrag des Bevollmächtigten der Bundesregierung für Pflege haben Rechtsanwalt Sascha Iffland und Rechtsanwältin Dr. Julia Knappstein das Rechtsgutachten „Refinanzierung und Nachweis von Gehältern bis Tarifniveau in der ambulanten und stationären Langzeitpflege“ erstellt. Das Gutachten trägt das Datum 03.06.2019 wurde jedoch erst am 12.11.2019 im Zusammenhang mit dem Positionspapier des Pflegebevollmächtigten im November 2019 veröffentlicht.

 

 

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pdf 19 1112 BMG Ifland Rechtsgutachten Refinanzierung ambulanter stationärer (871 KB)

 

Kategorie: P5 Fachinfos Pflege
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