PflgBG/PflAPrV - Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit zur Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PflAPrV) zum Pflegeberufegesetz

 

Der Gesundheitsausschuss des Bundestages hat die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (19/2707) beschlossen:

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit(14. Ausschuss) zur Verordnung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und des Bundesministeriums für Gesundheit –   Drucksachen 19/2707, 19/2768 Nr. 2 – Ausbildungs-  und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (Pflegeberufe-Ausbildungs-  und -Prüfungsverordnung –   PflAPrV) ist nebenstehend als Download hinterlegt.

Der Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE zu der Beratung der Verordnung ist nebenstehend als Download hinterlegt

Die Dokumentation zur 42. Sitzung vom 28.06.2018 zum TOP 9 Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Pflegeberufe (Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts) ist im Parlamentsfernsehen einsehbar: https://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7249323#url=L21lZGlhdGhla292ZXJsYXk/dmlkZW9pZD03MjQ5MzIz&mod=mediathek

 

hib - heute im bundestag Nr. 459 vom 27. Juni 2018 „Pflegeausbildungsverordnung gebilligt“:

Berlin: (hib/PK) Mit den Stimmen von Union und SPD hat der Gesundheitsausschuss des Bundestages die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (19/2707) beschlossen. Die Fraktionen von AfD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen votierten am Mittwoch in Berlin dagegen, die FDP-Fraktion enthielt sich. Die Vorlage soll bereits an diesem Donnerstag im Plenum verabschiedet werden.

Nach der Verabschiedung des Pflegeberufegesetzes (18/12847) im Juni 2017 werden mit der dazugehörigen Verordnung die Details der Ausbildung geregelt. Im Zentrum der Pflegeberufereform steht die generalistische Ausbildung.

Das neue Ausbildungskonzept soll den Pflegefachkräften flexible berufliche Einsatzmöglichkeiten eröffnen und den Beruf insgesamt aufwerten. Die Ausbildung zur Pflegefachkraft, zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflege und zur Altenpflege dauert in Vollzeit drei Jahre. Spezialisierungen sind in der Kinderkranken- und Altenpflege möglich. Die neue Pflegeausbildung soll 2020 beginnen. Die Verordnung ist im Bundesrat zustimmungspflichtig.

Der Entwurf wurde in der Ausschusssitzung noch leicht verändert. Die Abgeordneten stimmten mehreren Änderungsanträgen der Regierungsfraktionen zu. Ein Änderungsantrag der Grünen-Fraktion zur Aufwertung der Altenpflege in Anlage 4 der Verordnung fand keine Mehrheit.

 

   

Verknüpfte Artikel:

PflgBG/PflAPrV - Anhörung zum Kabinettsentwurf einer Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PflAPrV) zum Pflegeberufegesetz

Downloads:

  pdf 18 0627 PflAPrVO Beschlussfassung 1903045 (1.87 MB)

pdf 18 0627 PflAPrVO BT Entschließungsantrag 1903046 (497 KB)

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Kategorie: P5 Fachinfos Pflege
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