SAPV - Bericht des Gemeinsamen Bundesausschusses an das Bundesministerium für Gesundheit über die Umsetzung SAPV-Richtlinie für das Jahr 2016

 

Der Bericht des G-BA an das BMG über die Umsetzung der SAPV-Richtlinie für das Jahr 2016 wurde veröffentlicht. Der Bericht des G-BA dient dazu, dem BMG über die Leistungsentwicklung der Spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) in der gesetzlichen Krankenversicherung im Jahre 2016 zu berichten.
Dazu wurden amtliche Statistiken genutzt bzw. die Krankenkassen, die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Mitgliedsorganisationen der Deutschen Krankenhausgesellschaft sowie die Leistungserbringer der SAPV befragt. Es wurden von diesen Befragten Hinweise und Einschätzungen erbeten, ob die besonderen Belange von Kindern und Jugendlichen in der Richtlinie des G-BA zur Verordnung von Spezialisierter Ambulanter Palliativversorgung (Spezialisierte Ambulante Palliativversorgungs-Richtlinie/SAPV-RL) ausreichend berücksichtigt sind und ob es möglicherweise Änderungs- oder Klarstellungsbedarfe in dieser Richtlinie gibt.

Interessant sind die Änderungsvorschläge der Befragten zur SAPV-RL und Problemschilderungen im Umgang mit SAPV unter 6.9 (S. 35 ff.). Hier wird von vielen Befragten ein Bedarf gesehen, innerhalb der SAPV-Richtlinie Abgrenzungskriterien zwischen der allgemeinen ambulanten Palliativversorgung und der SAPV deutlicher zu formulieren. Zudem wurde zurückgemeldet, dass klare Abgrenzungskriterien zwischen HKP und SAPV benötigt werden.

Archiv der Berichte seit 2006 unter: www.g-ba.de/informationen/richtlinien/64/

 

 

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Kategorie: P5 Fachinfos Pflege
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