GKV-VEG - Referentenentwurf für ein Gesetz zur Beitragsentlastung der Versicherten in der GKV (GKV-VEG)

 

Der Paritätische Gesamtverband informiert über den vom Bundesministerium für Gesundheit vorgelegten Referentenentwurf für ein Gesetz zur Beitragsentlastung der Versicherten in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versichertenentlastungsgesetz - GKV-VEG).

Zentrale Regelungspunkte des Gesetzes sind die Wiederherstellung der paritätischen Finanzierung der GKV-Beiträge, die Absenkung der Mindestbeiträge für Selbständige, ein Maßnahmenpaket zur Reduzierung von Beitragsschulden und Vorgaben, die die Krankenkassen stärker als bisher veranlassen sollen, überhöhte Finanzreserven abzubauen und die Beitragszahler/-innen über die Absenkung der Zusatzbeiträge zu entlasten. Der Gesetzentwurf enthält keine krankenhausspezifischen Regelungen. Auch das angekündigte Sofortprogramm Pflege und das Sofortprogramm für einen verbesserten Zugang zur ambulanten Versorgung für GKV-Versicherte (Terminservicestellen etc.) sind nicht Gegenstand des Referentenentwurfs, so dass davon auszugehen ist, dass das Bundesgesundheitsministerium zu diesen Punkten in den kommenden Wochen einen weiteren Entwurf vorlegen wird.

Aufgrund der von den Krankenkassen benötigten Vorlaufzeit zur Umsetzung der paritätischen Finanzierung soll der Kabinettsbeschluss zeitnah erfolgen. Ein genauer Zeitplan für das weitere Gesetzgebungsverfahren liegt zurzeit noch nicht vor.

 

 

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Kategorie: P5 Fachinfos Pflege
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