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PflBG/PflAPrV - Referentenentwurf Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung – PflAPrV)

 

Die zuständigen Ministerien (Bundesministerium für Gesundheit und Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) haben den Referentenentwurf der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (PflAPrV) am 22. März 2018 den Bundesressorts, den Ländern, Verbänden und Organisationen vorgelegt.

Die rechtliche Grundlage bildet die Ermächtigung in § 56 Absatz 1 und 2 des Pflegeberufegesetzes (PflBG, vgl. nebenstehend verlinkte Artikel) vom 17. Juli 2017. Der Verordnungsentwurf regelt das Weitere zu den Mindestanforderungen an die berufliche Pflegeausbildung einschließlich der nach zwei Jahren zu absolvierenden Zwischenprüfung, die zu vermittelnden Kompetenzen und das Verfahren der staatlichen Prüfungen einschließlich erstmalig bundesweit einheitlicher Rahmenvorgaben für die staatlichen Bestandteile der Prüfung für die hochschulische Pflegeausbildung nach Teil 3 des Pflegeberufegesetzes.

Daneben enthält der Verordnungsentwurf Bestimmungen zu Kooperationsvereinbarungen, der Errichtung, Zusammensetzung und Konkretisierung der Aufgaben der Fachkommission nach § 53 PflBG sowie den Aufgaben ihrer beim Bundesinstitut für Berufsbildung angesiedelten Geschäftsstelle, den dem Bundesinstitut für Berufsbildung im Rahmen des Pflegeberufegesetzes zugewiesenen Aufgaben sowie die erforderlichen Muster für Zeugnis, Bescheinigungen und Urkunde. Ergänzend enthält der Entwurf Bestimmungen für die Anerkennung von Ausbildungen aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder einem Drittstaat sowie für entsprechende Anpassungsmaßnahmen.

Die Verordnung bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Sie ist dem Deutschen Bundestag gemäß § 56 Absatz 1 Satz 2 und 3 PflBG vor Zuleitung an den Bundesrat zur Beschlussfassung zuzuleiten.

In der seinerzeit vom Paritätischen abgegebenen Stellungnahme zum Gesetzesentwurf des PflBG wurde hinsichtlich der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung u.a. gefordert, dass in den theoretischen Inhalten der Ausbildung die Kompetenzen der Altenpflege verankert und wiederzuerkennen sein müssen.

Pressemeldung des Paritätischen vom 23.03.2018 „Reform der Pflegeausbildung: Paritätischer mahnt zügige Klärung noch offener Fragen an“

Der Paritätische Wohlfahrtsverband begrüßt, dass Bundesgesundheitsminister Jens Spahn nach Bildung der Bundesregierung nun zügig die Umsetzung der Pflegeausbildungsreform anpackt und einen ersten Entwurf der neuen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung auf den Weg gebracht hat. „Details müssen nun geprüft werden, aber wir sind froh, dass es endlich los geht“, erklärt Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.

Aus Sicht des Verbandes wird es in der weiteren Diskussion vor allen Dingen auch darum gehen müssen, eine verlässliche Anschubfinanzierung sicherzustellen, damit die Pflegeschulen den neuen Ausbildungsanforderungen überhaupt gerecht werden können. Der Verband geht von einem einmaligen Mehrbedarf in Höhe von 400 Millionen Euro aus. Zudem müsse sichergestellt sein, dass die Pflegeschulen nicht auf ihren Investitionskosten sitzen bleiben.

Mit der Reform sollen die bisher drei eigenständigen Ausbildungsberufe der Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege in einer einheitlichen Pflegeausbildung zusammengefasst werden. Noch offene Fragen zur Umsetzung, beispielsweise bezüglich der notwendigen Kooperation zwischen Ausbildungsstätten für Altenhilfe und Krankenpflege, müssten zügig geklärt werden. „Der Paritätische wird sehr darauf achten, dass die lebendige Vielfalt der Ausbildungslandschaft erhalten bleibt und insbesondere auch kleine Schulen weiterhin ihren anerkannten Platz im System haben“, so Schneider.

Um mehr Menschen für den Pflegeberuf zu gewinnen, sei die Reform wichtig. Der Verband zeigt jedoch Unverständnis, warum die flächendeckende Abschaffung des Schulgeldes nicht schneller erfolge.

 

 

Verknüpfte Artikel:

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PflBRefG - Stellungnahme des Paritätischen zum Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Pflegeberufe (Pflegeberufereformgesetz – PflBRefG) ... (5/2016)

 

Downloads:

pdf 18 0322 RefE APrVO zu PflBG (943 KB)

nachrichtlich:

pdf 16 0519 SN Paritätischer zum PflBRefG fin (340 KB)

Downloads für Mitglieder:

 

 

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