SGB XI BTHG - BAGüS GKV Entwurf "Empfehlung zur Übernahme und Durchführung der Leistungen der Pflegeversicherung sowie der Erstattung (§ 13 Abs. 4 Satz 1 SGB XI)" & Paritätische Stellungnahme

 

Als Download ist der Entwurf der „Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes und der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe gemäß § 13 Absatz 4 Satz 5 SGB XI zu den Modalitäten der Übernahme und der Durchführung der Leistungen der Pflegeversicherung sowie der Erstattung (§ 13 Abs. 4 Satz 1 SGB XI) und zu der Beteiligung des für die Hilfe zur Pflege zuständigen Trägers sowie die Stellungnahme des Paritätischen Gesamtverbandes hinterlegt. In der Stellungnahme merkt der Paritätische u.a. an:

  • dass der vorliegende Entwurf nicht dem Auftrag des Gesetzgebers entspricht, „Näheres zu den Modalitäten der Übernahme und der DURCHFÜHRUNG der Leistungen sowie der Erstattung und zu der Beteiligung des für die Hilfe zur Pflege zuständigen Trägers“ zu regeln.
  • die Empfehlung im Wesentlichen die geltende Rechtslage und deren derzeit gebräuchlichen Abläufe zementiert und damit der Intention des Gesetzgebers
  • Leistungen wie aus einer Hand zu gewährleisten - in keiner Weise gerecht wird.

Ein Mehrwert für Menschen mit Behinderung ist in diesen Empfehlungen nicht zu erkennen, da die Chance nicht genutzt wurde, die Gewährung beider Leistungen und die Verfahrensregelungen aufeinander abgestimmt zu gestalten. Nach Auffassung des Paritätischen entsteht ein bürokratischer Mehraufwand für alle Beteiligten, der den Zielen, „Leistungen wie aus einer Hand“ zu gewährleisten und Entlastung für den Menschen mit Behinderung zu erreichen, entgegensteht.

Hintergrund: Zusammentreffen von Leistungen der Pflegeversicherung, Leistungen der Hilfe zur Pflege und Leistungen der Eingliederungshilfe.

 

 

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Kategorie: P5 Fachinfos Pflege
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