Am 22. Dezember 2017 wurde ein im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums erstellter Fachbericht veröffentlicht, der die Aufgaben der Pflege auf der Grundlage des seit 1. Januar 2017 geltenden Pflegebedürftigkeitsbegriffs erläutert. Im Kontext ist auch die Dokumentation des BMG Arbeitstreffens aufschlussreich (vgl. nebenstehend verlinkte Artikel).
Mit der Einführung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs und einem neuen Begutachtungsverfahren in der Altenpflege wurde in der vergangenen Wahlperiode die größte Pflegereform seit Bestehen der Pflegeversicherung vorgenommen. Mit mehr als fünf Milliarden Euro erhalten Pflegebedürftige und ihre Angehörigen spürbar mehr Leistungen und die Hilfe setzt deutlich früher an als bisher. Zudem erhalten Demenzkranke erstmals gleichberechtigten Zugang zu allen Leistungen der Pflegeversicherung. Die reibungslose Umsetzung der Pflegereform ist insbesondere dem Einsatz der Pflegekräfte, der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Medizinischen Dienste und Pflegekassen sowie allen, die sich für eine gute Pflege in Deutschland stark machen, zu verdanken. Der Fachbericht soll Pflegekräfte und Pflegeeinrichtungen bei ihrer täglichen Arbeit unterstützen und als Orientierung dienen, die Pflege an den neuen Begutachtungsgrundsätzen auszurichten. Pressemitteilung unter: http://bpaq.de/g-fachbericht-pflege Fachbericht als Download nebenstehend.
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