Landesrechnungshof Berlin - Jahresbericht 2017 u.a. mit Fokus Prüfungen der Heimaufsicht in Pflegeeinrichtungen unzureichend

 

Der Landesrechnungshof von Berlin hat dem Abgeordnetenhaus von Berlin am 21. Juni 2017 den Jahresbericht 2017 vorgelegt. Als einen wichtigen Punkt befasst sich der Landesrechnungshof mit der Kontrollfunktion der Heimaufsicht in Pflegeeinrichtungen und Wohnheimen für behinderte Menschen (S. 164 ff; nebenstehende Downloads).

Der Rechnungshof stellt fest, dass die Heimaufsicht gegen die gesetzlichen Schutzvorschriften verstoßen würde. Diese bezieht sich auch auf Einrichtungen der Tagespflege. Einrichtungen für Menschen mit Behinderung bleiben danach „weitgehend ungeprüft“. Wobei die Engführungen auf „…führt kaum noch unangemeldete Prüfungen durch“ oder „Überbelegungen in Tagespflegeeinrichtungen“ nicht allein aussagekräftig für die Kritik sein dürften. Aber ein Mangel an regelmäßigen Tätigkeitsberichten der Heimaufsicht (zuletzt eigenständig und umfassend 2010, vgl. auch nebenstehend verlinkte Artikel) oder die Forderung nach handhabbaren und ordnungsgemäßen Prüfmaßstäben belegen die Herausforderungen eindrucksvoll.  

Weitere Jahresberichte: https://www.berlin.de/rechnungshof/aktuelles/veroeffentlichungen/artikel.357519.php

 

 

Verknüpfte Artikel:

Landesrechnungshof Berlin - Jahresbericht 2016

Jahresbericht 2014 des Landesamtes für Gesundheit und Soziales / Bericht der Heimaufsicht

Vorstellung des Jahresberichts 2012 des Landesamtes für Gesundheit und Soziales

 

Downloads:

pdf 17 0621 Landesrechnungshof Jahresbericht 2017 (2.88 MB)

pdf 17 0621 Landesrechnungshof PM Jahresbericht 2017 (51 KB)

 

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Kategorie: P5 Fachinfos Pflege
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