BTHG - Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrats und Stellungnahme des Deutschen Vereins zum Gesetzentwurf der Bundesregierung Bundesteilhabegesetz (BTHG)

Nebenstehend als Download sind die Stellungnahme des Bundesrates und die sich darin anschließende Gegenäußerung der Bundesregierung als ein Dokument eingestellt (vgl. Artikel BTHG - Stellungnahme Bundesrat vom 23.9.2016 und Empfehlungen der Ausschüsse & Stellungnahme der Fachverbände für Menschen mit Behinderung zum Regierungsentwurf Bundesteilhabegesetz (BTHG) ).

Der Paritätische Gesamtverband beabsichtigt angesichts der Anhörung zum PSG III und BTHG eine Bewertung der Stellungnahme des Bundesrats zum BTHG in Verbindung mit dem PSG III vorzunehmen. Demensprechend sind die ALSOPFLEG-Artikel zum BTHG auch im Kontext mit dem PSG III zu betrachten.

Ebenfalls als Download ist die Stellungnahme des Deutschen Vereins (DV 23/16) vom 27. September 2016 zum Gesetzentwurf der Bundesregierung eines Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz) hinterlegt.

Weitere Informationen:

Schwerpunktthema des Deutscher Verein: Schwerpunktthema: "Das Bundesteilhabegesetz - Verbesserungen der Lebenssituation für Menschen mit Behinderungen?": https://www.deutscher-verein.de/de/presse-newsletter-artikel-newsletter-aktuelle-ausgabe-schwerpunktthema-2491.html

hib vom 20.10.2016: „Teilhabegesetz: Streit um Kostenübernahme“:

Berlin: (hib/CHE) Das geplante Bundesteilhabegesetz (BTHG) wird keine zusätzliche Ausgabendynamik für die Länder und Kommunen entfachen. Das schreibt die Bundesregierung in einer Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates zum BTHG, die als Unterrichtung (18/9954) vorliegt. Nach ihren Berechnungen würden Länder und Kommunen durch das BTHG ab dem Jahr 2021 entlastet, der Entlastungsbetrag steige von 71 Millionen Euro im Jahr 2021 auf rund 235 Millionen im Jahr 2035, schreibt die Bundesregierung.

Die Länderkammer vertrat in ihrer Stellungnahme die Ansicht, dass der Entwurf für ein BTHG das Ziel, "die bestehende Ausgabendynamik in der Eingliederungshilfe zu stoppen" verfehle. Sie hatte darüber hinaus gefordert, dass der Bund generell die durch das BTHG verursachten Mehrausgaben vollständig und dauerhaft tragen sollte. Dies lehnt die Bundesregierung ab und verwies darauf, dass der Bund in den Jahren 2017 bis 2020 rund 82 Prozent der veranschlagten Gesamtkosten übernehme.

Quelle: Heute im Bundestag Nr. 615

 

Hib vom 28.09.2016: Keine Nachteile für Behinderte

Berlin: (hib/VT) Die Zielsetzungen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) entsprechen nach Ansicht der Bundesregierung den Vorgaben der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK). Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (18/9618) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/9346). Diese hatte auf Verbände, Vereine und Organisationen verwiesen, die das geplante BTHG teilweise scharf kritisieren. Die Bundesregierung gibt an, dass diese Kritik bereits bei der Erarbeitung des Regierungsentwurfes berücksichtigt worden sei und dass daraus deshalb kein Handlungsbedarf mehr erwachse.

Der Gesetzentwurf habe das Ziel, "die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen zu verbessern". Möglichen Leistungsverschlechterungen für bisher Leistungsberechtigte solle "insbesondere mit einer Evidenzbeobachtung, Besitzstandsregelung und einer Umsetzungsbegleitung" begegnet werden.

Das BTHG sehe einige Übergangsregelungen vor, die laut Bundesregierung "im Einzelfall auch als Bestandschutz wirken könnten". So sollen beispielsweise "Personen, die Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten und deren ambulante Betreuung am 26. Juni 1996 sichergestellt war" weiterhin ambulante Leistungen erhalten. Ferner solle unter anderem gewährleistet werden, dass es "keine Veränderung bei der Höhe der anzuerkennenden Bedarfe für Unterkunft und Heizung gibt". Auch wirken sich die Rechtsänderungen nach Angaben der Bundesregierung nicht auf die bestehenden Wohnverhältnisse aus.

Eine Neuerung, die das Gesetz hervorbringe, sei, dass "Menschen mit Behinderungen entsprechend ihrer Individualität differenziert betrachtet" werden, um die Leistungsberechtigung für Eingliederungshilfe zu beurteilen. Trotzdem solle der leistungsberechtigte Personenkreis unverändert bleiben, wenn nicht sogar ausgeweitet werden, heißt es in der Antwort der Bundesregierung.

Quelle: Heute im Bundestag Nr. 552

 

 

Verknüpfte Artikel:

Gemeinsamer Aufruf zur Kundgebung gegen das geplante Bundesteilhabegesetz am 07.11.2016

PSG III - Anhörung zum Dritten Pflegestärkungsgesetz (PSG III) im Ausschuss für Gesundheit des Bundestags

BTHG - Stellungnahme Bundesrat vom 23.9.2016 und Empfehlungen der Ausschüsse & Stellungnahme der Fachverbände für Menschen mit Behinderung zum Regierungsentwurf Bundesteilhabegesetz (BTHG)

BTHG - Stellungnahme des Paritätischen zum Gesetzentwurf Bundesteilhabegesetz (BTHG) & Bundesteilhabegesetz im Bundestag eingebracht

Downloads:

pdf 16 1012 BTHG Gegenäußerung Bundesregierung Bundesrat 1809954 BReg Gegena (1.51 MB)

pdf 16 1006 BTHG DV SN DV 23 16 BTHG (501 KB)

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Kategorie: P5 Fachinfos Pflege
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