PSG III - Stand Pflegestärkungsgesetz III (PSG III) im Bundesrat und Bundestag

Der Bundesrat hat sich am 23.09.2016 unter TOP 36 mit dem Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Drittes Pflegestärkungsgesetz - PSG III) befasst. Vorausgegangen ist eine umfassende Befassung in den Ausschüssen einschließlich Änderungsanträgen. Nebenstehend sind die Bundestagsdrucksache, die Erläuterungen zum TOP 36 und insbesondere die Bundesrats-Ausschussempfehlungen als Download hinterlegt.

Am Montag, den 17.10.2016 erfolgt eine öffentliche Anhörung im des Ausschusses für Gesundheit im Bundestag zum Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung (PSG III). Die Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungahme des Bundesrates (s. Download) liegt noch nicht vor.
Mit beraten werden:

Antrag der Abgeordneten Pia Zimmermann, Sabine Zimmermann (Zwickau), Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
Pflege teilhabeorientiert und wohnortnah gestalten
BT-Drucksache 18/8725 sowie zu dem

Antrag der Abgeordneten Elisabeth Scharfenberg, Kordula Schulz-Asche, Maria Klein-Schmeink, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Pflege vor Ort gestalten - Bessere Bedingungen für eine nutzerorientierte Versorgung schaffen
BT-Drucksache 18/9668

 

In Zusammenhang mit dem PSG III hat WISO-DIREKT zwei informative kurze Veröffentlichungen herausgegeben:

STÄRKUNG DER KOMMUNEN IN DER PFLEGE UND DIE MODELLKOMMUNEN. Vorschläge zur Umsetzung der jüngsten Reformen, ROLF HOBERG, THOMAS KLIE, GERD KÜNZEL: Mit dem Pflegestärkungsgesetz (PSG) III soll der Weg für sogenannte Modellkommunen eröffnet werden, indem Aufgaben der Pflegekassen im Zusammenhang mit dem Care und Case Management (Pflegeberatung) in die Regie der Kommunen übertragen werden. Wie das en detail geschehen kann, welche (unter)gesetzlichen Regelungen für die Modellkommunen erforderlich sind und welche Voraussetzungen für eine aussagekräftige Evaluation geschaffen werden müssen, wird in diesem WISO direkt erörtert.
s. Download, Quelle: http://library.fes.de/pdf-files/wiso/12734.pdf

PFLEGE IN SOZIALRÄUMEN  Was muss eine Strukturrefom Pflege und Teilhabe leisten? ROLF HOBERG, THOMAS KLIE, GERD KÜNZEL: Die aktuellen pflegepolitischen Reformvorschläge sehen eine Stärkung der Kommunen in ihrer Bedeutung für das Pflegesystem vor. Es ist unstrittig, dass in Zukunft lokale Antworten und ein enges Zusammenspiel zwischen Kommunen und Pflegekassen für das Wohl der Pflegebedürftigen und ihrer Familien nötig sind. Die Autoren skizzieren, wie dies aus ihrer Sicht aussehen könnte.
s. Download, Quelle http://library.fes.de/pdf-files/wiso/12735.pdf

Zum Antrag der Grünen informiert hib:

Berlin: (hib/PK) Die Kommunen müssen nach Ansicht der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stärker als von der Bundesregierung vorgesehen in die Pflegebetreuung eingebunden werden. So erhielten die Kommunen mit dem dritten Pflegestärkungsgesetz keine Gestaltungsmöglichkeiten für die Angebotsstrukturen vor Ort, heißt es in einem Antrag (18/9668) der Fraktion. Sie dürften ihre Kompetenzen nur im Hinblick auf die Beratung erweitern.

Die Kommunen müssten dauerhaft die Möglichkeit erhalten, die Initiative bei der Pflegeberatung, Pflegeplanung und Vernetzung der Angebote zu ergreifen. Sie müssten die Koordination übernehmen können, um ein effizientes Hilfenetz entstehen zu lassen, das auch im ländlichen Raum trage und den Herausforderungen des demografischen Wandels gerecht werde.

Die Abgeordneten fordern in ihrem Antrag konkret, das Initiativrecht für Kommunen zum Aufbau von Pflegestützpunkten dauerhaft zu verankern und die Möglichkeit schafft, Beratungs- und Vernetzungsstrukturen vor Ort für Pflege und Teilhabe zu schaffen. Die Steuerungs- und Planungskompetenz der Kommunen für die regionale Pflegestruktur sollte gestärkt werden.

Ferner sollte der Anspruch auf ein unabhängiges, individuelles Case Management gesetzlich verankert werden. Die Dienstleister müssen jeweils lizensiert und qualitätsgesichert sein. Über einen Fonds sollte die kommunale Pflegestrukurplanung gefördert werden. Außerdem sollte der Kostenvorbehalt bei Leistungen der Eingliederungshilfe sowie bei der Hilfe zur Pflege (SGB XII) aufgehoben werden.

Quelle: Heute im Bundestag Nr. 538 vom 22.09.2016

 

 

 

 

Verknüpfte Artikel:

PSG III - Kabinettsentwurf für ein Drittes Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Drittes Pflegestärkungsgesetz – PSG III)

Downloads:

pdf 16 0905 Bundestag Gesetzentwurf PSG III Drucksache 1809518 (2.38 MB)

pdf 16 0923 bundesrat Erläuterung TOP 36 PSG III (81 KB)

pdf 16 0915 Bundesrat PSG III Empfehlungen Ausschüsse 410 1 16 (456 KB)

pdf 16 0900 WISO STÄRKUNG DER KOMMUNEN IN DER PFLEGE UND DIE MODELLKOMMUNEN 12734 (69 KB)

pdf 16 0900 WISO Pflege in Sozialräumen 12735 (70 KB)

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Kategorie: P5 Fachinfos Pflege
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