Das Bundeskabinett hat am 28.06.2016 den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Drittes Pflegestärkungsgesetz – PSG III) beschlossen (s. nebenstehenden Download). Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrats. Die Regelungen des PSG III sollen überwiegend zum 1. Januar 2017 in Kraft treten. Gegenüber dem Referentenentwurf (vgl. nebenstehend verlinkte Artikel) sind u.a. „Maßnahmen zur Verhinderung von Abrechnungsbetrug in der Pflege“ hinzugekommen und eine Anpassung der Pflegebuchführungsverordnung ist im PSG III nicht mehr enthalten. Weitere Informationen:
Für Mitgliedsorganisationen ist ferner das Protokoll des GV zur Anhörung zum PSG III vom 30.05.2016 als Download hinterlegt. |
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