Bundestag - Kleine Anfrage zur Personalbemessung in der stationären und ambulanten Altenpflege

Heute im Bundestag Nr. 103 vom 22.02.2016 informiert über eine kleine Anfrage zur Personalbemessung in der stationären und ambulanten Altenpflege, deren Beantwortung durch die Bundesregierung durchaus aufschlussreich sein dürfte, aber durchaus mit Blick auf die aktuelle Umsetzung des PSG II in den Ländern auch relativ spät erfolgen könnte.  

Personalbemessung in der Altenpflege

Berlin: (hib/PK) Die Personalbemessung in der stationären und ambulanten Altenpflege ist das Thema einer Kleinen Anfrage (18/7536) der Fraktion Die Linke. Arbeitsverdichtung, Hektik und fehlende Zeit für Zuwendung und Gespräche mit Patienten, bedingt durch Personalmangel, prägten den Arbeitsalltag von Pflegekräften.

Zusätzlich zu den physischen Belastungen entstünden psychischer Druck und Unzufriedenheit, weil die Pflegekräfte ihre in der Ausbildung gelernten Fachkenntnisse und Fähigkeiten nicht anwenden und eigene Ansprüche an die Arbeit nicht umsetzen könnten. Für die personelle Ausstattung in der stationären Pflege gebe es in jedem Bundesland unterschiedliche Richtwerte und kein bundeseinheitliches Bemessungsverfahren.

Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung nun unter anderem wissen, wie das Betreuungsverhältnis in der ambulanten und stationären Pflege ausfällt und wie sich der Anteil von Menschen mit Pflegebedarf aufgrund demenzieller Erkrankungen entwickelt hat.

 

Verknüpfte Artikel:

Bundestag - Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage "Personalbemessung in der stationären und ambulanten Altenpflege"

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Kategorie: P5 Fachinfos Pflege
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