SGB XI PNG: Zwischenlösung zur Umsetzung der Regelungen über die ärztliche Versorgung in vollstationären Pflegeeinrichtungen (Informationspflicht)

Vollstationäre Pflegeeinrichtungen sind eigentlich ab Januar 2014 verpflichtet, die Landesverbände der Pflegekassen unmittelbar nach einer Regelprüfung darüber zu informieren, wie die ärztliche, fachärztliche und zahnärztliche Versorgung sowie die Arzneimittelversorgung in den Einrichtungen geregelt sind.

Ein wirkliches/verständliches Verfahren, wie Einrichtungsträger ihrer Informationspflicht nachkommen sollen, besteht bisher nicht. Für Mitgliedsorganisationen ist als Zwischenlösung nebenstehende Information hinterlegt. Im Entscheidungsfall – also im Anschluss an eine Regelprüfung im nächsten Jahr – wären wohl alle Pflegekassen z.B. mittels der Textblöcke formlos und durchaus auf elektronischen Wege zu informieren. Der Informationspflicht wäre damit derzeit genüge getan.

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Kategorie: P5 Fachinfos Pflege
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