Paritätischer Gesamtverband mit Nachgangsinfos zum Scheitern der PTV-Verhandlungen

FG stationär

Nachdem mit Presseerklärungen und fachöffentlichen Bewertungen das Scheitern der PTV-Verhandlungen breit kommentiert und polemisch instrumentalisiert wurde, informiert nun der Paritätische Gesamtverband als Beteiligter am Verhandlungsgeschehen über die letzte Verhandlungsphase vor dem Scheitern und verknüpft seine Informationen auch mit möglichen Perspektivüberlegungen wie denn der Fortgang für eine veränderte PTV-Struktur vorstellbar sei. Inwieweit dabei die Schiedsstelle nach § 113 b SGB XI für eine Unterstützung bei der Kompromissfindung (re-)aktiviert werden kann, ist zu prüfen. Vorauszusetzen wäre wohl in jedem Falle eine Rechtsänderung, bzw. Präzisierung im § 113 b SGB XI, wonach die Schiedsstelle auch für die Sachstandsklärung im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der PTV angerufen werden kann.

Bis auf Weiteres ist aber zunächst davon auszugehen, dass auf der Basis der bestehenden PTV die Prüfungen erfolgen und die Veröffentlichungen vorgenommen werden.

Ob es aktuell weitere Verhandlungen der Vereinbarungspartner gibt mit dem Ziel, eine Sachstandsklärung konsequent vorzubereiten, muss abgewartet werden. Zu hoffen bleibt, dass - sollte weiter verhandelt werden - auch die Frage geprüft wird, ob anstelle der vorgesehenen Risikokriterien mit einer besonderen Bewertung, die in die Notenfindung einfließt, nicht auch eine Straffung der Prüfpunkte erfolgen könnte. Dahingehend nämlich, dass diejenigen Aspekte nicht mehr bewertet werden, die in der medialen Darstellung immer als problematische Korrekturgrößen für Pflegemängel dargestellt wurden (schöne Gardinen, gut lesbare Speisepläne usw.). Allein schon die Fragestellung der Straffung zwingt auch dazu zu überprüfen, welche Prüfaspekte eigentlich „Wert" für eine Verbraucherinformation haben und wo es für potentielle Nutzer und Heiminteressierte unwesentlicher erscheint, wie die Angebotsausrichtung in einer Einrichtung zu einem bestimmten Punkt geregelt ist. Möglicherweise ist eine Konzentration auf das abstrakte „Verbraucherinteresse" für eine Kompromissfindung hilfreicher, als die beständige Fixierung auf ein „Prüfinteresse", das einseitig von den Prüfenden und Beauftragenden der Prüfungen definiert ist.


verknüpfte Artikel:

VDAB ... in eigener Sache mit einem Offenen Brief an den Gesundheitsminister

 

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pdf P GV - Synopse Gegenüberstellung (35.27 kB)

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