Die bisherige Information (s. nebenstehend verlinkten Artikel und Fachgruppe) wurde mit Stand 28.06.2022 aktualisiert. Hintergrund: „Die Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassen und Krankenkassenverbände in Berlin, handelnd auch für die Pflegekassen und Pflegekassenverbände, hat eine Aufgabenteilung in der Pflege beschlossen. Die Aufgabenteilung wurde mit Wirkung zum 01.10.2021 umgesetzt.“ Die verantwortliche Bearbeitung von Anträgen gem. §§85, 82a, § 43b sowie § 84 Abs. 9 i.V.m. § 85 Abs. 9-11 SGB XI“ ist der aktualisierten Zuständigkeitsübersicht (s. Download) zu entnehmen. |
Tweet
Verknüpfte Artikel: Downloads für Mitglieder: |