§ 113 SGB XI - Muster Erhebungsreport, Übersicht versorgte Bewohner

Laut den Maßstäben und Grundsätzen für die Qualität, Qualitätssicherung und Qualitätsdarstellung in der vollstationären Pflege sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements nach § 113 SGB XI (Anlage 3, S. 24 f.) sind die Pflegeeinrichtungen im Zuge der strukturierten Datenerfassung verpflichtet einen Erhebungsreport und eine Übersicht der versorgten Bewohner*innen zu führen.

Der Qualitätsausschuss Pflege hat nun eine Muster Datei (Excel) hierzu zur Verfügung gestellt (siehe Anlage). Die Datei ist mit dem Hinweis versehen, dass die Verantwortung für die ordnungsgemäße Datenerfassung und -speicherung, die Vollständigkeit und Übermittlung des Erhebungsreports sowie die Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen bei den Pflegeeinrichtungen liegt. Es wird daher empfohlen, die Datei mit einem Passwort zu versehen und diese (zusätzlich) auf einem externen Speichermedium (Backup) zu sichern.

Der Erhebungsreport muss halbjährlich im Zuge der Datenerhebung aktualisiert werden. Er enthält eine vollständige Aufstellung zu allen zum Stichtag in der Einrichtung lebenden Bewohner*innen, sowie etwaige Ausschlussgründe. Weiterhin sind hier die Bewohner*innen zu vermerken, die zwar in die letzte Ergebniserfassung einbezogen wurden, aber zum aktuellen Stichtag nicht in der Einrichtung sind/leben. Der Grund hierfür ist anzugeben (Vgl. MuG, Anlage 3, S. 24f.).

Die Übersicht der versorgten Bewohner*innen erfasst alle in der Einrichtung lebenden Bewohner*innen und die bewohnerbezogene Angabe darüber, ob eine Beeinträchtigung der Mobilität und/oder der kognitiven Fähigkeiten vorliegt (Definition hierzu MuG, Anlage 3, S. 25). Diese Angaben müssen zum Zeitpunkt der Prüfung aktuell vorliegen.

Hinweis: Es handelt sich hierbei um ein Muster, das an die jeweilige Einrichtung angepasst werden sollte. Weiterhin bietet es sich an, zur Vereinfachung der Erfassung Verknüpfungen im Dokument anzulegen.

Erhebungsreport und Übersicht müssen dem Prüfteam zu Beginn der Qualitätsprüfung vorgelegt werden.

 

 

Verknüpfte Artikel:

§ 113 SGB XI - Bekanntmachung der Geschäftsstelle Qualitätsausschuss Pflege Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität, die Qualitätssicherung und –darstellung sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements


Downloads für Mitglieder:

spreadsheet Muster Erhebungsreport (181 KB)

 

Kategorie: P3 Qualitätsentwicklung
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