logo

DAS - Aktuelle Informationen zur Registrierung für die Stichtagsvergabe und zur Erprobungsphase

Der Paritätische Gesamtverband informiert:

Im Rahmen des Aufbaus der Datenauswertungsstelle haben sich die zuständigen Arbeitsgruppen des Qualitätsausschuss Pflege mit der Konkretisierung des Verfahrens in der Erprobungsphase befasst und das Verfahren vereinfacht und optimiert. Hierbei geht es um die Datenübermittlung an die Datenauswertungsstelle in der Zeit vom 01.10.2019 bis zum 30.06.2020 und um die Handhabung ab dem 01.07.2020.  

Der Gesetzgeber spricht in der Erprobungsphase von einer Datenübermittlung vor der ersten Veröffentlichung. Die erste Veröffentlichung erfolgt dann ab dem 01.07.2020 im Nachgang der ersten stichtagsbezogenen Erhebung. Diese erste Veröffentlichung wird sich voraussichtlich auch nur auf einen Teil der Indikatoren beziehen, weil ein Rückgriff auf die so genannten "Verlaufsindikatoren" der vorangegangenen Erhebung in der Erprobungsphase nicht vorgesehen ist. Eine erste komplette Veröffentlichung aller Indikatoren ist daher auf dieser Grundlage erst im Jahre 2021 zu erwarten.  
 
Das Verfahren wurde nunmehr dahingehend präzisiert, dass die Stichtage ab dem 01.07.2020 gelten und nur diese im Rahmen des Auswahlverfahrens bei der DAS angewählt werden können.

Innerhalb der Erprobungsphase (01.10.2019 bis 30.06.2020) gelten die Stichtage noch nicht. Die Einrichtungen können den Zeitpunkt der Übermittlung der nicht für die Veröffentlichung vorgesehenen Indikatorendaten an die Datenauswertungsstelle innerhalb des Erprobungszeitraumes frei wählen. Damit erhalten Einrichtungen, die z.B. Unmut über die voraussichtlich fehlende EDV-Schnittstelle zu Beginn des Verfahrens geäußert haben, mehr Flexibilität.

Es ist möglich, dass bis zum 30.6.2020 auch mehrere Probeerhebungen ohne Veröffentlichung durchgeführt werden. Dabei sind allerdings zwei Einschränkungen zu beachten:

1. Für eine weitere Erhebung muss das Ende des vorangegangenen Zyklus zur Datenübermittlung und Abstimmung mit der DAS (inkl. Kommentierungszeitraum) abgewartet werden.

2. Bei einer erneuten Erhebung und Übermittlung an die DAS werden die Daten der vorhergehenden Erhebung  überschrieben. Es gibt nur für die erste Erprobung einen Feedbackbericht. Weitere Followups sind nicht möglich.

Der Versand der Registrierungsbriefe an die Pflegeeinrichtungen soll seitens der Datenauswertungsstelle in der nächsten Woche ab dem 02.07.2019 beginnen. Eine Registrierung auf der Internetseite der Datenauswertungsstelle (www.das-pflege.de) wird dann ab dem 15.07.2019, 12:00 Uhr möglich sein. Die Registrierungsbriefe enthalten die entsprechenden Zugangscodes.

 

 

Verknüpfte Artikel:

§ 113 Absatz 1b SGB XI - Datenauswertungsstelle (DAS): FAQ


Downloads für Mitglieder:

 

 

Diese Webseite nutzt Cookies aus technischen Gründen, um Funktionen der Webseiten zu gewährleisten. Indem Sie weiter auf dieser Webseite navigieren erklären Sie sich mit der Verwendung der Cookies einverstanden.

Wir wollen #berlinbessermachen – gemeinsam mit Ihnen! POSITIONEN des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Berlin für ein soziales Berlin

www.wir-sind-paritaet.de

Landesseniorenbeirat Berlin

 

Ein Projekt des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Berlin e.V.  (c) 2023

Impressum | Datenschutz | Kontakt | Sitemap

Diese Webseite nutzt Cookies aus technischen Gründen um Funktionen der Webseiten zu gewährleisten. Indem Sie weiter auf dieser Webseite navigieren erklären Sie sich mit der Verwendung der Cookies einverstanden.