Der Paritätische Gesamtverband informiert:
Im Rahmen des Aufbaus der Datenauswertungsstelle haben sich die zuständigen Arbeitsgruppen des Qualitätsausschuss Pflege mit der Konkretisierung des Verfahrens in der Erprobungsphase befasst und das Verfahren vereinfacht und optimiert. Hierbei geht es um die Datenübermittlung an die Datenauswertungsstelle in der Zeit vom 01.10.2019 bis zum 30.06.2020 und um die Handhabung ab dem 01.07.2020. Innerhalb der Erprobungsphase (01.10.2019 bis 30.06.2020) gelten die Stichtage noch nicht. Die Einrichtungen können den Zeitpunkt der Übermittlung der nicht für die Veröffentlichung vorgesehenen Indikatorendaten an die Datenauswertungsstelle innerhalb des Erprobungszeitraumes frei wählen. Damit erhalten Einrichtungen, die z.B. Unmut über die voraussichtlich fehlende EDV-Schnittstelle zu Beginn des Verfahrens geäußert haben, mehr Flexibilität. Es ist möglich, dass bis zum 30.6.2020 auch mehrere Probeerhebungen ohne Veröffentlichung durchgeführt werden. Dabei sind allerdings zwei Einschränkungen zu beachten: 1. Für eine weitere Erhebung muss das Ende des vorangegangenen Zyklus zur Datenübermittlung und Abstimmung mit der DAS (inkl. Kommentierungszeitraum) abgewartet werden. 2. Bei einer erneuten Erhebung und Übermittlung an die DAS werden die Daten der vorhergehenden Erhebung überschrieben. Es gibt nur für die erste Erprobung einen Feedbackbericht. Weitere Followups sind nicht möglich. Der Versand der Registrierungsbriefe an die Pflegeeinrichtungen soll seitens der Datenauswertungsstelle in der nächsten Woche ab dem 02.07.2019 beginnen. Eine Registrierung auf der Internetseite der Datenauswertungsstelle (www.das-pflege.de) wird dann ab dem 15.07.2019, 12:00 Uhr möglich sein. Die Registrierungsbriefe enthalten die entsprechenden Zugangscodes.
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Verknüpfte Artikel: § 113 Absatz 1b SGB XI - Datenauswertungsstelle (DAS): FAQ Downloads für Mitglieder:
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