Stellungnahmerecht gemäß § 92 Abs. 7 Satz 2 SGB V: Änderung der HKP-Richtlinie - Wundversorgung

 

Vor der abschließenden Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) über eine Änderung der Häusliche Krankenpflege-Richtlinie (HKP-RL) ist gemäß § 92 Abs. 7 Satz 2 SGB V den maßgeblichen Organisationen der Leistungserbringer Gelegenheit zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme bis zum 28.01.2019 zu geben.


Der Unterausschuss Veranlasste Leistungen (UA VL) des G-BA hat seine Beratungen zu einer Änderung der HKP-RL bezüglich der Versorgung von chronischen und schwer heilenden Wunden weitestgehend abgeschlossen. Gemäß dem Beschluss des UA VL vom 14. Dezember 2018 wird hiermit den maßgeblichen Organisationen der Leistungserbringer Gelegenheit zur Abgabe ei-ner schriftlichen Stellungnahme zu der oben bezeichneten Änderung der HKP-RL gegeben.
Prüfgegenstand des Stellungnahmeverfahrens ist der Beschlussentwurf zur Änderung der HKP-RL (siehe Anlage 1).
Die Tragenden Gründe (Anlage 2) dienen der Beschlussbegründung und der Darstellung des Beratungsverfahrens im G-BA. Sie werden unterstützend für die Prüfung des Beschlussentwurfes zur Verfügung gestellt. Zum besseren Verständnis ist die Umsetzung der zur Stellungnahme gestellten Änderungen im beigefügten Auszug aus der HKP-RL dargestellt (siehe Anlage 3).

Das Referat "Ambulante Pflege" erbittet höflich Ihre Rückmeldung an Frau Riegel (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) bis 21.01.2019.

 

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  pdf Anlage 1 BE HKP RL Wundversorgung 2018 12 14 (362 KB)

pdf Anlage 2 TrGr HKP Wundversorgung 2018 12 14 (148 KB)

pdf Anlage 3 Auszug Fließtext HKP RL Änderungen Wundversorgung 14 12 2018 (147 KB)

document Anlage 4 Formular zur Abgabe Stellungnahme (29 KB)

pdf Anschreiben SN Verfahren WV Anpassung HKP RL Organisationen (86 KB)

 

Kategorie: P3 Qualitätsentwicklung
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