Kurzfassung des Abschlussberichts Entwicklung der Instrumente und Verfahren für Qualitätsprüfungen nach §§ 114 ff. SGB XI und die Qualitätsdarstellung nach § 115 Abs. 1a SGB XI in der stationären Pflege

 

Nach der Abnahme durch den Qualitätsaussschuss Pflege hat die den Ausschuss unterstützende Geschäftsstelle nun zusätzlich zum Abschlussbericht zur "Entwicklung der Instrumente und Verfahren für Qualitätsprüfungen nach §§ 114 ff. SGB XI und die Qualitätsdarstellung nach § 115 Abs. 1a SGB XI in der stationären Pflege" vom 03.09.2018 (s. verknüpfter Artikel) eine Zusammenfassung der Konzeption für das neue Prüfverfahren und die Qualitätsdarstellung veröffentlicht.

Eine wesentliche Neuerung bei Qualitätsprüfungen für die Einrichtungen liegt in der Verzahnung der Erhebung der Indikatoren mit dem internen Qualitätsmanagement sowie darin, dass die Plausibilität der Ergebnisse durch eine externe Qualitätsprüfung überprüft wird. Konkret werden in der Pflegeeinrichtung mit einem standardisierten Erhebungsinstrument qualitätsgesichert Daten über alle Bewohner erhoben (zweimal im Jahr) und an eine externe Datenauswertungsstelle (DAS) gesendet. Die DAS führt bereits eine erste statistische Plausibilitätsprüfung der Daten durch und berechnet die Qualitätsindikatoren. Anschließend werden die Ergebnisse an die Einrichtungen zurück übermittelt, die auf Basis dieser Ergebnisse gegebenenfalls bereits einen Verbesserungsprozess einleiten können, bevor die "MDK-Prüfung" stattfindet. Diese "MDK Prüfung" wird auch weiterhin darüber hinausgehende Qualitätsaspekte prüfen.

Von der Umsetzung der Indikatoren sind vollstationäre Einrichtungen betroffen. Das neue Prüfverfahren für die Tages- und Kurzzeitpflege sieht dort keine Indikatoren vor.

Für alle Bereiche wird es neue Qualitäts-Prüfrichtlinien (QPR) geben, die derzeit noch erarbeitet werden. Die Ergebnisse werden abschließend in einem neuen Verfahren veröffentlicht.  

Mit dem Pflege-Personal-Stärkungsgesetz (PpSG) wird vorausstl. geregelt werden, dass das neue Prüfverfahren ab dem 01.10.2019 umgesetzt werden muss. Für die Schulungen der Einrichtungen wird an einer Implementierungsstrategie gearbeitet, so dass sich alle Einrichtungen mit einheitlichen Schulungsunterlagen und Fortbildungen rechtzeitig auf die Umsetzung vorbereiten können.

Das neue System bietet viele Vorteile, wie z.B.:

  • Vollerhebung mit Indikatoren und gesicherter und fairer Qualitätsvergleich.
  • Wissenschaftliche Fundierung und praktische Erprobung.
  • Realistische Qualitätsaussagen.
  • Prüfung des tatsächlichen Bewohnerzustands (Ergebnisqualität) statt der Dokumentation von Prozessen.
  • Verzahnung internes Qualitätsmanagement und externe Qualitätssicherung
  • Instrumente sind praktikabel in der Erfassung und der Aufwand ist akzeptabel. Die QPR ist deutlich abgespeckt.
  • Perspektivisch kann eine Verlängerung des Prüfintervalls der MDK Prüfung eintreten.


Mit der Verabschiedung der neuen Maßstäbe und Grundsätze für die Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität gem. § 113 SGB XI (MuG) ist Ende November 2018 zu rechnen. Das BMG kann die MuG beanstanden und hat für diesen Prozess grundsätzlich zwei Monate zeit. Da in den MuG relevante Unterlagen für die Vorbereitung der Einrichtungen enthalten sind, setzen wir uns für ein schnelles Verfahren ein. So ist z.B. das eigentliche Erhebungsinstrument für die Indikatoren Bestandteil der MuG und nicht im Abschlussbericht enthalten. Auch die neue Qualitätsdarstellungsvereinbarung (QDV), ehem. Pflegetransparenzvereinbarung (PTV), wird derzeit noch verhandelt.

Insgesamt sollen aber alle Unterlagen bis zum Jahresende 2018 zur freien Verfügung stehen.   

 

 

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abschlussbericht-entwicklung-der-instrumente-und-verfahren-fuer-qualitaetspruefungen-nach-114-ff-sgb-xi-und-die-qualitaetsdarstellung-nach-115-abs-1a-sgb-xi-in-der-stationaeren-pflege

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pdf 18 1101 Kurzfassung des Abschlussberichts stationär von IPW und aQua (570 KB)

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