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G-BA PM - Corona-Sonderregelung – Telefonische Krankschreibung ab 04. August 2022 wieder möglich

Ergänzung am 23.08.2022:

Die Arbeitsunfähigkeitsrichtlinie wurde am 23.04.2022 im BAnz veröffentlicht und trat rückwirkend zum 04.08.2022 in Kraft.

 

 

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) informiert darüber, dass angesichts steigender Infektionszahlen die Corona-Sonderregelung für eine telefonische Krankschreibung erneut bundesweit aktiviert wird. Die Möglichkeit zur telefonischen Krankschreibung war zuvor aufgrund sinkender Infektionszahlen zum 01. Juni 2022 ausgelaufen und gilt nun vorerst befristet bis zum 30. November 2022. Durch die Sonderregelung können Versicherte, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, telefonisch bis zu 7 Tage krankgeschrieben werden. Niedergelassene Ärzt*innen müssen sich dabei durch eine eingehende telefonische Befragung persönlich vom Zustand der Patient*innen überzeugen. Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann telefonisch für weitere 7 Kalendertage ausgestellt werden.
Der Beschluss tritt nach Nichtbeanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit und Veröffentlichung im Bundesanzeiger mit Wirkung vom 04. August 2022 in Kraft.

 

Die Pressemitteilung findet sich auf der Webseite des G-BA hier: https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen-meldungen/1064/?

 

Verknüpfte Artikel:

G-BA PM - Corona-Sonderregelung – Telefonische Krankschreibung ab 01. Juni 2022 nicht mehr möglich


Downloads für Mitglieder:

pdf BAnz AT 23 08 2022 B3 Arbeitsunfähigkeits Richtlinie (138 KB)

 

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