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Rechnungshof von Berlin - Beratungsbericht zum Handeln der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung in der Corona-Pandemie

Der Rechnungshof von Berlin hat am 13.07.2022 der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung (SenWGPG) einen Beratungsbericht über das Handeln der Verwaltung in der Corona-Krise übergeben. Die seinerzeit für Gesundheit zuständige Senatsverwaltung hatte den Rechnungshof im Jahr 2021 in einer Hochphase der Pandemiebewältigung um Beratung zu den Prozessen innerhalb der Verwaltung gebeten.

Der Rechnungshof hatte daraufhin entschieden, die aktuelle Situation insbesondere im Hinblick auf den Handlungsbedarf für Krisenprävention zu untersuchen. Der Verwaltung sollten Hinweise gegeben werden, wie sie sich für zukünftige Krisen besser aufstellen kann.

Der Rechnungshof empfiehlt insbesondere:

Krisenprävention organisatorisch verbessern
In der seinerzeit für Gesundheit zuständigen Senatsverwaltung gab es zu Beginn der Corona-Krise im Jahr 2020 kein gültiges Organisationsschema für den Aufbau eines Krisenstabes. Die alte Bestimmung hierfür war 2018 ausgelaufen. Der seinerzeit für Gesundheit zuständigen Senatsverwaltung gelang es dann kurzfristig nicht mehr, ein effektives Krisenmanagement zu errichten. Dem Land Berlin könnten dadurch Einnahmen in mehrstelliger Millionenhöhe entgangen sein. Zudem kam es zu einer erheblichen Überlastung der Beschäftigten, da die Personalausstattung für die zu bewältigenden Aufgaben nicht ausreichte.

Ressortübergreifende Zusammenarbeit stärken
Der Rechnungshof hat festgestellt, dass es an einer ressortübergreifenden Kooperation und Unterstützung bei der Bewältigung der Krise fehlte. Insbesondere kam es nicht wie in anderen Bundesländern zu einer strukturierten Zusammenarbeit mit der Innenverwaltung. Zukünftig müssen in einer Krise die zusätzlich benötigten Ressourcen und bekanntes notwendiges fachliches Know-how ressortübergreifend bereitstehen und die Vernetzung der Senatsverwaltungen untereinander intensiviert werden.

Erlass von Regelungen unterhalb der Schwelle des Katastrophenfalles
In Berlin fehlen Regelungen für Krisensituationen unterhalb der Schwelle eines Katastrophenfalles. Erforderlich sind Verwaltungsvorschriften und Verfahrensregelungen, die eine Orientierung für alle Beteiligten in Krisensituationen geben, in denen der Katastrophenfall nicht ausgerufen wird, aber koordinierungsbedürftige Großereignisse eingetreten sind.
Positiv konnte der Rechnungshof vermerken, dass die Senatsverwaltung bereits während der Prüfung im September 2021 die bestehenden organisatorischen Probleme erkannte und Veränderungen bei den Zuständigkeiten vornahm.

Die Präsidentin des Rechnungshofs stellt fest, dass die Strategie des Rechnungshofs, verstärkt auch aktuelle Prozesse beratend zu begleiten, hier erfolgreich umgesetzt werden konnte.

 

Weitergehende Informationen auf der Seite des Rechnungshofs von Berlin: https://www.berlin.de/rechnungshof/aktuelles/veroeffentlichungen/

 

 

Verknüpfte Artikel:

 


Downloads für Mitglieder:

pdf 22 0622 Rechnungshof Berlin - Beratungsbericht pandemiebekaempfung (1.49 MB)

 

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