Durch die dritte Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der pflegerischen Versorgung während der durch das Coronavirus SARS-CoV-2 verursachten Pandemie wurde die Befristung der Kostenerstattungsverfahren nach § 150 Abs. 3 und 5a SGB XI bis zum 30.06.2022 ausgeweitet. Die beiden hinterlegten Formulare wurden entsprechend angepasst und heute auf der Website des GKV-Spitzenverbandes veröffentlicht.
Das Formular zum Kostenerstattungsverfahren von Antigen-Testungen nach § 7 Abs. 2 TestV (i. V. m. § 150 Abs. 2 bis 5a SGB XI) mit Stand vom 12.01.2022 ist weiterhin für alle Bestell- und Durchführungsaufwendungen zu verwenden, die seit dem 01.07.2021 entstanden sind. |
Tweet
Verknüpfte Artikel: Downloads für Mitglieder: spreadsheet 2022 03 30 Pflege Corona Antragsmuster Festlegungen 150 Abs3 SGB XI (61 KB) spreadsheet 2022 03 30 Corona Anlage zu Festlegungen 150 Abs5a SGBXI Antragsformular (137 KB) |
§150 SGB XI - Angepasste Festlegungen und Formular zum Kostenerstattungsverfahren nach § 150 Abs. 3 und 5a SGB XI (Stand 30.03.2022)
- Kategorie: Corona-Pandemie / SARS-Covid-19
- Zugriffe: 1119