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G-BA PM - Corona-Sonderregelung – Telefonische Krankschreibung weiter bis Ende Mai 2022 möglich

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 18.03.2022 die Corona-Sonderregeln für die telefonische Krankschreibung bei leichten Atemwegsinfekten nochmals um weitere zwei Monate bis einschließlich zum 31. Mai 2022 verlängert.

Er sieht diesen Schritt trotz der geplanten bundesweiten Lockerung der Infektionsschutzmaßnahmen durch den Gesetzgeber als sachgerecht an. Arztpraxen sind kein „normaler“ Ort im öffentlichen Leben. Hier treffen vielmehr Menschen mit verschiedenen medizinischen Problemen aufeinander und bleiben eine gewisse Zeit zusammen. Um ein mögliches Infektionsrisiko in Arztpraxen nach wie vor klein zu halten, sollen Versicherte eine Krankschreibung (Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit) bei leichten Erkrankungen der oberen Atemwege weiterhin telefonisch erhalten können. Die Sonderregelung hilft, Kontakte in Arztpraxen zu vermeiden und schützt damit Patientinnen und Patienten wie auch die dortigen Mitarbeitenden.

 

Ergänzung 08.04.2022:

Der Beschluss vom 18. März 2022 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung zum 1. April 2022 in Kraft (vgl. Download)

 

Verknüpfte Artikel:

G-BABeschluss - Änderung der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie: Feststellung der Arbeitsunfähigkeit bei ausschließlicher Fernbehandlung (Stand 19.01.2022)

Downloads für Mitglieder:

pdf 22 0318 PM VL Corona Sonderregelungen (140 KB)

pdf BAnz AT 08 04 2022 B3 (139 KB)

 

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