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§ 150 XI - Anpassungen Kostenerstattungs-Festlegungen nach § 150 Abs. 3 SGB XI (Stand 22.09.2021)

Aufgrund eines Formelfehlers bei der Stückzahlberechnung ab Zeile 37 im Tabellenblatt „Sachmittelaufwendungen“ musste das Formular zum nachgelagerten Nachweisverfahren zum Kostenerstattungsverfahren nach § 150 Abs. 3 SGB XI erneut angepasst werden.

Das im Downloadbereich hinterlegte Dokument ist auf der Website des GKV-Spitzenverbandes veröffentlicht worden.

 

Verknüpfte Artikel:

 §150 SGB XI - Verlängerung der Kostenerstattung nach § 150 SGB XI bis zum 31.12.2021

§ 150 XI - Anpassungen Kostenerstattungs-Festlegungen nach § 150 Abs. 3 SGB XI (Stand 27.07.2021)


Downloads für Mitglieder:

spreadsheet 2021 09 20 Nachweisverfahren Anlage FL 150 Abs3 SGB XI Formular (85 KB)

 

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