Die Coronavirus-Einreiseverordnung vom 30. Juli 2021 regelt bundesweit einheitlich die Anmelde-, Nachweis- und Quarantänepflicht sowie das Beförderungsverbot aus Virusvariantengebieten. Diese Verordnung tritt am 1. August 2021 in Kraft; sie tritt mit Ablauf des Jahres 2021 außer Kraft. Zu dokumentationszwecken finden Paritätische Mitgliedsorganisationen die Verordnung sowie eine Zusammenfassung der Regelungen im Downloadbereich.
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